Gerichtliches Nachspiel der Kommunalwahlen 2016

Senator bekommt gerichtlich Recht in seinem Vorgehen gegen den Kreisrat

Reschitza – Im Juni 2016 gab es im Kreisrat Karasch-Severin eine regelrechte Verschwörung der Fraktionen von PSD, PMP und eines Teils der damals noch existierenden UNPR, um die Anwesenheit des Langzeitbürgermeisters von Karansebesch, des charismatischen Ion Marcel Vela (PNL) zu verhindern. Dieser hatte die Nerven verloren beim Geschacher um die Führung des Kreisrats und aus Protest seinen Rücktritt als Kreisratsmitglied eingereicht. Noch bevor dieses Papier der Vollversammlung des Kreisrats vorgelegt wurde – wodurch es erst in Kraft hätte treten können - unterzeichneten der frischgebackene Kreisratspräses Silviu Hurduzeu (PSD) und der Chefjurist des Kreisrats Darian Ciobanu, der sich auch bei diversen anderen Gelegenheiten als extremer Wendehals erwies, den Ausschluss Velas aus dem Kreisrat. So dass der Betroffene, der vor der ordentlichen Kreisratstagung sein Rücktrittspapier zurückgezogen hatte, ausgeschlossen blieb – ohne eine ordnungsgemäße Absegnung des Schritts durch den Kreisrat. Der Kreisrat unter Velas Landsmann Silviu Hurduzeu begründete damals den Kreisratsbeschluss 139/17.07.2016 mit dürftigen Worten, man kenne juristisch keine Zurücknahme einer Entscheidung über einen Rücktritt. Das Schreiben Hurduzeus ist vom Chefjuristen Darian Ciobanu gegengezeichnet.

Ion Marcel Vela ging mit diesen Fakten im Juli 2016 vor Gericht – obwohl auch die Präfektur nach langem Hinausschieben einer Reaktion eine (äußerst zwiespältig formulierte) Bestätigung des illegalen Vorgehens des Kreisratspräsidenten veröffentlicht hatte - und forderte seine Wiederaufnahme in den Kreisrat. Jetzt, da das Ergebnis der Gerichtsverhandlung seit dem 11. Dezember 2016 obsolet geworden ist – Vela hat bei den Parlamentswahlen ein Mandat als PNL-Senator erwischt – wurde das Urteil im Prozess Vela versus Kreisrat bekanntgegeben. Darin verfügt das Gericht in erster Instanz die Wiederaufnahme Velas in den Kreisrat Karasch-Severin. Sollte das Urteil nicht angefochten werden und endgültig bleiben, ergibt sich daraus nur eines: Kreisratspräses Hurduzeu und Chefjurist Ciobanu haben amtsmissbräuchlich gehandelt, indem sie Vela den Zugang zum Kreisrat verwehrt haben, ohne dem Kreisrat sein Rücktrittsgesuch vorzulegen (was sie im Augenblick des Zusammentretens des Kreisrats gar nicht vermocht hätten, weil das Rücktrittsgesuch bereits zurückgezogen war) und darüber eine Abstimmung zu veranstalten. Verschlimmernd wirkt beim Vorgehen des Kreisratspräsidenten und seines Chefjuristen, dass sie den Ausschluss Velas aus dem Kreisrat entgegen der Empfehlung der Präfektur ausgesprochen und niedergeschrieben hatten.

Das Urteil des Kreisgerichts Karasch-Severin nimmt ausdrücklich Bezug auch auf die damalige Entscheidung der Präfektur, die, parallel zu Vela, ebenfalls gegen das Papier des Kreisratspräses gerichtlich vorgegangen war (womit sich Präfektin Floren]a Albu einmal mehr als korrekt in ihrer Amtsführung erwiesen hat). Sollte nun das Berufungsgericht Temeswar das Urteil des Kreisgerichts Karasch-Severin in Reschitza unverändert belassen, haben wir es mit einem neuerlichen Beispiel von Amtsmissbrauch zu tun. Unter den Tisch gekehrt werden könnte es durch die gegenwärtig in der Öffentlichkeit heftig umstrittenen Eilbeschlüsse der Grindeanu-Regierung. Vela dürften, wenn das Urteil Bestand hat, die Sitzungszulagen des Kreisrats bis Dezember 2016 zustehen. Ungeklärt blieb die Frage, ob nur Kreisratspräses Hurduzeu und sein Chefjurist Ciobanu Amtsmissbrauch getrieben haben oder auch die Mitglieder der mehrheitlichen Kreisratsfraktion aus PSD-PMP und dem seinerzeitigen Kreisrats-Vizepräsidenten seitens der UNPR. Letzterer wurde inzwischen wegen Alleingangs aus der Partei rausgeschmissen, die, auch ohne ein ausdrückliches Rücktrittsgesuch von Ion Marcel Vela zur Kenntnis nehmen zu können (weil es zum Zeitpunkt ihrer Tagung nicht mehr vorlag), dessen Ausschluss aus dem Kreisrat, allein aufgrund der Beschlussvorlage von Hurduzeu, positiv beschieden hatte.