Integritätsagentur ANI wieder aktiv

Ein Vize und ein Bürgermeister des Berglands im ANI-Visier

Reschitza – Ion Ţicheriu (PSD), Vizebürgermeister von Brebu (auf halbem Weg zwischen Reschitza und Karansebesch gelegen), wird von der Nationalen Identitätsagentur ANI Inkompatibilität mit seinem Posten vorgeworfen, weil er in der Zeitspanne 18. März 2014 bis 26. September 2016 sowohl Vizebürgermeister als auch Händler seines Einpersonenunternehmens Ţicheriu Ion PFA war, was durch Gesetz 161/2003 (Art.87, Abs.(1), Buchst. g) verboten ist.
Nachdem dem Beschuldigten der Vorwurf der ANI schriftlich bekanntgemacht worden war, verzichtete dieser, sowohl zusammen mit seinem Anwalt als auch in Abwesenheit seiner Person nur durch seinen Anwalt vertreten, auf eine schriftlich geäußerte Entgegnung auf die ANI-Vorwürfe, also auf sein Vorab-Verteidigungsrecht. Ţicheriu war im bereits mehrmals in der ADZ behandelten APIA-Skandal des Banater Berglands zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, zusammen mit dem Bürgermeister von Brebu, Viorel Roşca, als auch einem halben Dutzend Bürgermeistern des Banater Berglands, wegen Tricksen mit den EU-Subventionen für Weideland der Kommunen – wobei die Initiative dazu vom damaligen APIA-Chef und Frunzăverde-Vertrauten Romică Anculia (PD, PDL, PNL) ausging (der schliesslich für sieben Jahre ins Gefängnis musste).

Auch Petru Haţegan (PSD), Bürgermeister von Iablaniţa im Temesch-Cerna-Durchbruch, wirft die Integritätsagentur ANI Inkompatibilität vor. In der Zeitspanne 24. September 2012 bis 29. Juni 2014 war er zeitgleich Bürgermeister und Verwaltungsratsmitglied in der örtlichen Allgemeinbildenden Schule (ein ähnlicher Fall wie der des Ex-Bürgermeisters von Hermannstadt/Sibiu und amtierenden Präsidenten, Klaus-Werner Johannis, in dem die Gerichte zugunsten des Beschuldigten entschieden haben...), weshalb ihm „Indizien für die Existenz eines strafbaren Interessenskonflikts” vorgeworfen werden, da es „auch einen administrativen Interessenskonflikt” gegeben habe. ANI wirft Petru Haţegan die Übertretung von Art. 87, Abs. (1), Buchst. d und Art. 91, Abs. 3, These I des Gesetzes 161/2003 vor. Haţegan hat ANI einen schriftlichen Standpunkt zu den Vorwürfen vorgelegt, also von seinem Verteidigungsrecht Gebrauch gemacht.