Interessenskonflikt beim PSD-Chef

Mocioalcă droht Gefängnisstrafe und Verlust von Bürgerrechten

Reschitza – Unter den 32 ehemaligen und aktiven Spitzenpolitikern, denen neuerdings die Integritätsbehörde ANI „die Übertretung des juristischen Regimes des Interessenskonflikts in administrativen Angelegenheiten“ vorwirft, befindet sich auch der PSD-Chef von Karasch-Severin und stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses der Abgeordnetenkammer, Ion Mocioalcă. Mocioalcă gehört zu den drei Abgeordneten und einem Senator, gegen die ANI beim Obersten Justiz- und Kassationshof Strafanzeige erstattet hat, wegen „Übertretung von Art. 301, Abs. (1) des neuen Strafgesetzbuchs Rumäniens“, weil sie Verwandte ersten Grades in ihren Parlamentarierbüros im Wahlkreis angestellt haben. Zu Mocioalcă schreibt ANI: „In seiner Eigenschaft als Abgeordneter hat er in der Legislaturperiode 2008-2012 einen Zivilvertrag abgeschlossen, durch den er seine Tochter als Beraterin im Rahmen seines eigenen Parlamentarierbüros einstellte, womit er die Art. 70 und 71 des Gesetzes Nr. 161/2003 übertreten hat.“

Der Schaden ist allerdings in diesem Fall nicht überwältigend: 892 Lei hat die Tochter von Mocioalcă vom Parlament für ihre Beratungsdienste ausgezahlt bekommen. Insgesamt spricht ANI aber bei allen 32 Fällen von einem Gesamtschaden von umgerechnet 120.000 Euro. Doch egal wie hoch der Schaden im Einzelfall ist, Art. 301, Absatz (1) des neuen Strafgesetzbuchs Rumäniens besagt: „Die Tat eines öffentlichen Beamten, der in Ausübung seiner Amtsverpflichtungen eine Tat vollbrachte oder an der Entscheidungsfindung teilnahm, durch welche er direkt oder indirekt einen materiellen Nutzen zog für sich, seinen Ehepartner, einen Blutsverwandten oder einen angeheirateten Verwandten bis einschließlich zum zweiten Grad oder für eine andere Person, mit welcher er sich in den vergangenen fünf Jahren in kommerziellen oder Arbeitsbeziehungen befunden hat, oder seitens dessen/deren er sich eines Nutzens jedweder Natur erfreute oder erfreut, wird mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft sowie mit dem Verbot der Ausübung eines öffentlichen Amtes.“