Klärung bezüglich des Sitzes der Kreisinstitutionen

Das Gebäude des Kreisrats befindet sich im Staatsbesitz

Kronstadt – Wolfgang Wittstock, Mitglied im Kronstädter Kreisrat seitens des Deutschen Forums, beantragte Aufklärung in einer Interpellation in der Sitzung vom 30. August l.J. über den baulichen Zustand des Gebäudes, in dem der Kreisrat seine Tätigkeit durchführt (Siehe ADZ 6196/5.9.2017, Seite 4). Dabei forderte er Antworten auf vier Fragen. Wer ist der Eigentümer des Gebäudes? Welches ist die legale Grundlage, damit der Kreisrat da seine Tätigkeit entfaltet? Wem fällt die Verantwortung für die Instandhaltung des Baus (Dach, Fassade) zu? Wann werden die Warntafeln mit der Aufschrift „Achtung! Mörtel bröckelt!“ verschwinden? In einem Schreiben vom 6. September 2017, gezeichnet vom Vorsitzenden des Kreisrates Adrian Veştea und der Sekretärin der Institution Maria Dumbrăveanu, wird auf die gestellten Fragen geantwortet, was sicher aufklärend auch für die Bewohner der Stadt ist.

Was die Eigentumsverhältnisse betrifft, befindet sich das Gebäude, bekannt als ehemaliger Justizpalast, in Besitz des rumänischen Staates und in Verwaltung der Präfektuur des Kronstädter Kreises laut beigefügtem Grundbuchauszug. Der Kreisrat benutzt Räume im Gebäude laut einem Protokoll, abgeschlossen durch Kreisratsbeschluss Nr. 126/2010 mit der Präfektur  und dem Appellationsgericht. Die Verantwortung für die Instandhaltung und Durchführung von Konservierungsarbeiten des Gebäudes fällt den drei darin befindlichen Institutionen zu, wobei diese für die Kosten für jeweiligen Anteil aufkommen müssen. Die Warntafeln werden beseitigt, sobald die betreffenden Geldsummen für die Instandhaltung zur Verfügung gestellt worden sind und eine Dienstleistungsfirma die Arbeiten durchgeführt hat.
Was das Bäumchen betrifft, das in der Dachrinne des Gebäudes gewachsen war, wurde dieses kurz nach der vorgebrachten Interpellation schon beseitigt.