Kommune darf Sanierung von Altbauten mitfinanzieren

Temeswar – Als eine „riesige Errungenschaft“ für das Kulturerbe Temeswars bezeichnet Vizebürgermeister Dan Diaconu die Verabschiedung eines neu ausgerichteten Gesetzes zur Erhöhung der Qualität von Gebäuden. Es geht um das Gesetz Nr. 153/2011, das am Dienstag mit den von Temeswar aus initiierten Veränderungen im Senat bewilligt worden ist. Das Gesetz ermöglicht es nun den Kommunen, Sanierungsarbeiten an historischen Gebäuden mitzufinanzieren und das Geld von den Besitzern über die sogenannte Sanierungsgebühr für Altbauten zurückzugewinnen, erklärt Diaconu auf seiner Facebook-Seite. Es können Arbeiten an der Fassade und am Dach, aber auch Tischlereiarbeiten mitfinanziert werden. Praktisch fungiert die Kommune wie ein Kreditgeber für die Eigentümer, die die Summen im Nachhinein begleichen können. Die Sanierungsgebühr gilt ausschließlich für jene Besitzer von Altbauten, deren Gebäude saniert werden. Die Sanierung der Altbauten wird jedoch erst erfolgen, nachdem die Hausbesitzer für das Sanierungsprojekt und die nötigen Baugenehmigungen bezahlt haben. Projektgegner sehen darin eine Hürde, denn schließlich kosten auch diese in den meisten Fällen ein paar Tausend Euro.