Minister Suciu bedauert

Wer übernimmt die infolge der Eilverordnung 114/2018 entstandenen Zusatzkosten?

Hermannstadt (ADZ) – Von der Leitung der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien darauf angesprochen, dass infolge des Dringlichkeitserlasses 114/2018 die Kosten der aus EU-Mitteln des Regionalen Operationellen Programmes durchgeführten Sanierungsprojekte von Kirchenburgen enorm ansteigen werden, in der Verordnung jedoch nicht gesagt wird, wer die Zusatzkosten zu tragen hat, richtete der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț diesbezüglich im März eine parlamentarische Anfrage an Vasile Suciu, Vize-Premier und Minister für regionale Entwicklung und öffentliche Verwaltung. In der Anfrage wies MdP Ganț darauf hin, dass es sich um 15 Projekte im Wert von über 15 Millionen Euro handelt, deren Kosten nach der nun gesetzlich vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohnes im Bauwesen bzw. der von Hand geleisteten Arbeit um zwischen 17 und 20 Prozent ansteigen. In einer ersten Antwort sandte der Minister Auszüge aus Anleitungen, wie die Bestimmungen der Eilverordnung 114/2018 im Falle der aus EU-Mitteln geförderten Projekte betreffend Berechnung der Zusatzkosten anzuwenden sind, die im Februar an die Behörden ausgesandt worden waren.

Die laut Antwort von Minister Suciu möglichen Lösungen für das Ausgleichen der entstehenden Zusatzsummen wären das Ausgleichen aus den Preisdifferenzen, die nach der Vertragsunterzeichnung mit jener Firma zustandekommen, die das günstigste Angebot macht, das Nutzen der 10 Prozent, die in jedem Vertrag für unvorhergesehene Kosten angesetzt werden, oder der Beitrag des Auftraggebers, in diesem Fall der Gemeinschaften der evangelischen Kirche. Alle drei Alternativen kommen im Falle der Kirchenburgensanierung jedoch nicht in Frage, da es schwierig ist, überhaupt eine Baufirma zu finden, die Baudenkmäler sanieren will, bei Baudenkmälern sozusagen immer unvorhergesehene Arbeiten anfallen - diese nicht durchzuführen und die Mittel für Lohnkosten verwenden bedeute, den Bau zu gefährden - und die kleinen Gemeinden schlichtweg über keine Mittel verfügen. Da die Antwort des Ministers im Falle der Kirchenburgen-Sanierungsvorhaben folglich nicht anwendbar ist, hakte MdP Ganţ in einer zweiten Anfrage nach und bat den Minister, die besondere Situation dieser Projekte zu prüfen und eine konkrete Antwort zu erteilen.

In der neuerlichen Antwort teilt Minister Suciu mit, dass der Nutznießer der Vorhaben für die Zusatzkosten aufzukommen hat, wenn beim Umsetzen des Projektes keine Mittel übrigbleiben aufgrund des Unterschieds zwischen veranschlagten und unter Vertrag genommenen Kosten der Baumaßnahmen. Der Nutznießer des Projektes habe bei der Antragstellung ein Formular unterzeichnet, in dem er sich einverstanden erklärt hat, die aufgrund des Projektvertrages nicht finanzierbaren Mittel sowie jene zu übernehmen, die das Umsetzen des Vorhabens in guten Bedingungen sichern. Der Minister bekundet sein Bedauern angesichts der finanziellen Schwierigkeiten des Nutznießers dieser Projekte.

„Die Antwort des Ministers ist eine Unverschämtheit“, erklärte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ. „Die Regierung hat die Situation verursacht, indem sie die Dringlichkeitsverordnung verabschiedet hat, folglich muss sie die Kosten übernehmen, denn es handelt sich nicht um unvorhergesehene Kosten des Projektes. Ich kann der Evangelischen Kirche nur raten, gegen die Regierung gerichtlich vorzugehen.“