Park im Strand-Viertel geht in Arbeit

Erneuerung vom Stromnetz bis zum Springbrunnen

Hermannstadt – Den Vertrag zur Neueinrichtung und Ausstattung des Parks im Hermannstädter Strand-Viertel hat der zuständige Dienst des Bürgermeisteramtes zur Verwaltung der Parks und der Grünanlagen vergangenen Montag unterzeichnet. Den Zuschlag der Stadtverwaltung erhielt, nach Einsicht der drei eingereichten Angebote, die Firma S.C. Gazonul S.R.L. aus Kronstadt/Braşov. Der Wert der zu leistenden Arbeiten sowie der geplanten Ausstattungen beträgt knapp 2 Millionen Lei. „Die Parks und die Grünanlagen in der Stadt brauchen eine Erneuerung, was deren Pflanzenbestand, das Mobiliar und die Funktionalität betrifft. Abgesehen von der Neueinrichtung des Strand-Parks läuft zurzeit das öffentliche Ausschreibungsverfahren zur Umsetzung ähnlicher Maßnahmen in einem Teil des Erlenparks“, so die Hermannstädter Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor. Die Arbeiten umfassen an erster Stelle die Modernisierung der Beleuchtung durch die Verlegung eines neuen Stromnetzes und neuer Leuchtmasten. Desgleichen wird ein eigenes Wasserleitungsnetz eingeführt, welches die automatische Bewässerungsanlage, den vorgesehenen Springbrunnen, den Trinkbrunnen und die öffentliche Toilette speisen wird.

Der Vertrag sieht auch die Erneuerung der Grünflächen durch die Verlegung von Rasen und die Pflanzung von Linden, Platanen oder Ahornbäumen vor, wobei die Anhöhe in der Mitte des Parks künftig als Ziergrünfläche dienen wird. Geplant ist desgleichen die Herrichtung mehrerer Alleen sowie des Platzes vor der Kirche. Einen weiteren wichtigen Bestandteil des Vorhabens stellt die Einrichtung der Sportanlage dar, die ein Basketballfeld, einen Tischtennis-Bereich sowie einen Volleyballplatz mit Naturrasen umfassen wird. Der Kinderspielplatz wird erweitert und mit zusätzlichen Geräten ausgestattet. Die zuständige Baufirma wird den Park auch mit Bänken, Müllkörben, einem Trinkbrunnen sowie Fahrradständern ausstatten und eine öffentliche Toilette einrichten. Die Frist zur Umsetzung des Vorhabens beträgt acht Monate ab der Erteilung des Beschlusses zum Baubeginn.