Sammeltätigkeit in Privatwäldern

Gendarmerie: Waldfrüchtesammler brauchen Genehmigungen

Reschitza – Wer sich aufmacht, in den Wäldern des Banater Berglands „Nichtholzprodukte“ zu sammeln, so eine Mitteilung der Gendarmerie in Reschitza, der setzt sich „diversen Risiken“ aus. Wer also Waldfrüchte sammeln will – jetzt hat u.a. das Pilzesammeln oder das Sammeln von Hagebutten Hochkonjunktur – der müsste wissen, „dass diese Produkte nicht ohne die Genehmigung des zuständigen Forstamtes oder des Forstamtbezirks gesammelt werden dürfen.“  „Die Verwalter der Forste sind meist auch faktische Besitzer der Waldfrüchte, die darin wachsen. Ausnahmen bilden nur die Tiere des Waldes und die Fische in den Gewässern des Waldes. Ernten von ‘spezifischen Nichtholzprodukten’, wie das Gesetz sie definiert, ohne vorher das Einverständnis dazu vom Besitzer und/oder Verwalter der Forste einzuholen, stellt eine Übertretung der Forstgesetzgebung dar und wird mit Geldstrafen zwischen 2000 und 5000 Lei geahndet.“ So lautet ein Ausschnitt eines Kommuniqués der Gendarmerie zum Thema. Allerdings gilt die Genehmigungspflicht auch für Jagd und Fischfang, einschließlich in Fischzüchtereien und speziell eingerichteten Teichen der Forstbehörde, nur werden diese Genehmigungen zusätzlich mit den spezifischen Gesetzen des Bereichs Jagd und Fischfang korreliert.

Auch das Sammeln von Eicheln und Bucheckern, das in manchen Gegenden des Banater Berglands zur herbstlichen Schweinemast noch praktiziert wird, steht unter Genehmigungspflicht, ebenso wie das Pilze-, Heilpflanzen und Waldfrüchtesammeln oder das Sammeln von aromatischen Pflanzen und von diversen Sämereien, die der Wald produziert (Tannen- und Fichtenzapfen, beispielsweise), oder das Anzapfen der Nadelbäume für Harz.
Stützpunkte der Gendarmerie sind im Herbst die Interessenspunkte der Sammler, vor allem Crivaia bei Franzdorf/Văliug mit seinen ausgedehnten Buchenwäldern und Herkulesbad/Băile Herculane mit seinen Mischwäldern. Aber, so versichern sie, man kann die Gendarmen auch auf den am häufigsten begangenen Wandertrassen antreffen. Was „unerwünschte Ereignisse“ betrifft, womit die Gendarmerie Unfälle meint, seien diese vor allem auf inadäquate Kleidung, unpassendes Schuhwerk und fehlende sonstige Ausstattung und auf leichtsinniges Verhalten der „Naturliebhaber“ zurückzuführen, die sich unüberlegterweise auf „Abenteuer“ einlassen, auf die sie nicht vorbereitet sind und in Gegenden, die sie meist überhaupt nicht kennen.