Stadtverwaltung vor Zwangsvollstreckung

Firma für Renovierung des Thermalbads nicht entschädigt

Temeswar - Der Temeswarer Stadtverwaltung droht nun die Zwangsvollstreckung im Gesamtwert von 3,4 Millionen Euro als gerichtliches Nachspiel eines Prozesses aus der Amtszeit des ehemaligen Temeswarer Bürgermeisters Gheorghe Ciuhandu. Diese Tage versuchten ein Gerichtsvollzieher und der Vertreter der Temeswarer Firma GPG Company GmBH auf die Kommunalverwaltung Druck auszuüben und die auf Grund eines Entscheids des Temescher Amtsgerichts festgelegte Entschädigungssumme von mehr als 3,4 Millionen Euro direkt im Rathaus u.a. durch die Beschlagnahmung von PC und Dienstwagen einzutreiben. Nach einem klärenden Gespräch mit dem Temeswarer Bürgermeister Nicolae Robu einigten sich die beiden Parteien dann auf einen Aufschub von maximal zwei Monaten. Die Stadt hat die genannte Privatfirma eines arabischen Unternehmers, jahrelang Untermieter des Temeswarer Thermalstrands, eines der repräsentativen, gutbesuchten Stadtbäder, zentral gelegen, Vasile-Pârvan-Straße Nr. 9, mit der vorgenannten hohen Summe für die im Laufe der Jahre hier durchgeführten Investitionen, Ausbau und Einrichtungen zu entschädigen. So lautet das Urteil des Temescher Amtsgerichts vom Frühjahr 2014. Diese Firma hatte den Thermalstrand in der Zeitspanne 2004-2009 gemietet. Nachdem die Ciuhandu-Verwaltung auf diese Partnerschaft verzichtet und die Veranstaltung einer neuen Versteigerung für die Neuvermietung des Strands beschlossen hatte, gab es als Nachspiel diesen fünfjährigen Prozess. Der Entscheid des Temescher Amtsgerichts wurde von der Kommunalverwaltung angefochten, über den Einspruch wird der Oberste Kassations- und Justizhof nun, wie vom Gericht angekündigt, im Oktober entscheiden.