Steppenbrand vernichtet Eisenbahntraversen

Berufs- und Freiwilligenfeuerwehr im Einsatz gegen gelegtes Feuer

Bokschan/Berzovia – Ein vermutlich zwecks Brandrodung gelegtes Steppenfeuer südlich des Rangierbahnhofs von Berzovia – von hier aus zweigen die Züge Richtung Tirol/Königsgnad und Orawitza/Oraviţa bzw. Südbanat ab – vernichtete am Sonntag 25 Hektar Grasland und griff infolge des Südwinds auf die Gleise des Rangierbahnhofs über, wo 40 der mit Altöl zwecks Konservierung durchtränkten Traversen Feuer fingen und vernichtet wurden. Gegen das Feuer rückten zehn Berufsfeuerwehrleute des Katastrophenschutzes ISU „Semenic“ aus Reschitza an, aber auch sechs Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren aus Bokschan und Berzovia. Die Eisenbahner des Bahnhofs Berzovia hatten die Feuerwehren Sonntag um die Mittagszeit alarmiert. Um 18.30 Uhr erklärten die Feuerwehrleute das Feuer für gelöscht.

Dass der Steppenbrand wohl mit Absicht gelegt war, schlussfolgern die Feuerwehrleute einerseits aus der Tatsache, dass im Banater Bergland Brandrodungen meist am Wochenende geschehen, weil die Brandstifter (schwer zu beweisen ist, dass es in der Regel die Besitzer der betreffenden Grundstücke sind, wovon aber allgemein ausgegangen wird) wohl voraussetzen, dass an den Wochenenden ihre Spur schwieriger zurückzuverfolgen ist, auch weil die Landbevölkerung an den Wochenenden und vor allem Sonntags kaum je aufs Feld gelangt (mal ganz abgesehen von deren mit den Generationen gewachsenen Solidarität gegenüber jedwelcher Autorität, die als „feindlich“ gesehen wird), andererseits, weil die EU-Subventionen an gewisse Bedingungen gebunden sind, etwa, dass die Felder nicht verbuscht sein dürfen.

Unter der Landbevölkerung, die seit Generationen die Brandrodung ihrer Heuwiesen und Weiden praktiziert, herrscht die feste Meinung vor, nur mittels Feuer könne man die Felder „sauber“ halten (nicht zuletzt ist es die schnellste und, oberflächlich gesehen, „einfachste“, weil kaum arbeitsintensive, „Methode“). Dass Brandrodung ausdrücklich in den Anweisungen und Zahlungsrestriktionen der EU-Zahlstelle APIA verboten wird, stört die Täter und Subventionsberechtigten kaum, weil die APIA-Inspektoren, genauso wie die Feuerwehr, erst mal nachweisen müssten, dass die subventionsberechtigten Grundstücksbesitzer selber das Feuer gelegt haben – was bisher nie geschah.
Unter diesen Umständen werden wohl auch die 40 verbrannten Holztraversen und das dadurch unbrauchbar gewordene Gleisstück des Rangierbahnhofs Berzovia bei den staatlichen Eisenbahnen CFR einfach als „Verlust“ verbucht werden müssen, weil kein Brandstifter, also kein Täter und Schadensverursacher, nachgewiesen werden kann.