UCMR-Werksplünderer auf freiem Fuß

Die Ex-Direktoren des Reschitzaer Maschinenbauwerks jetzt auch ohne Rechtsauflagen

Reschitza/Arad – Adrian Chebuţiu, ehemaliger „Präsident-Generaldirektor“ des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR, und sein Spezi, Adrian Coriolan Preda, ehemaliger Chefökonom von UCMR, sind dieser Tage (21. Juli) vom Berufungsgericht in Temeswar auch von den Rechtsauflagen, denen sie sich unterordnen mussten, freigesprochen worden. Dies, entgegen dem Einspruch der Staatsanwälte des Obersten Justiz- und Kassationshofs Bukarest und des Territorialbüros Arad von DIICOT, der Behörde zur Verfolgung und Ahndung von Bandenverbrechen. „Die beiden Adrian“, wie die Medien sie wegen ihres harmonischen Zusammenwirkens beim Begehen von Wirtschaftsverbrechen und Unterschlagungen von Werksvermögen nennen, müssten erst mal eine fünfjährige Haftstrafe antreten, wegen des Versuchs der Erzielung einer illegalen Rückerstattung vom Staat einer Mehrwertsteuer von mehreren Dutzend Millionen Euro (über 60 Millionen Euro) für ein „Exportgeschäft“ mit alten, verrosteten und unverkäuflichen Motoren aus dem Werkshof von UCMR, das nie zustande kam und bei dem sie mit dem in Rumänien lebenden Syrier Said (auch Saad) Baaklini und mit dem ehemaligen Chef der Hafenbehörde Konstanza, Bogdan Bogatu, „zusammengearbeitet“ haben. Die beiden Letztgenannten haben ihre Haftstrafen inzwischen fast gänzlich abgesessen. Durch zahlreiche rechtsanwaltliche Finten entziehen sich „die beiden Adrian“ immer wieder ihrer Haftstrafe.

Im Januar 2015 sind sie in Vorbeugehaft genommen worden durch einen Beschluss des Kreisgerichts Karasch-Severin, wegen einem weiteren Unterschlagungsfall von rund 77 Millionen Lei (in welchem neuerlich auch Chebuţius Frau, Lăcrămioara, die frühere Werkssprecherin, impliziert ist), weil sie bei der Privatisierung eines Forschungsinstituts des Maschinenbauwerks (für Hydroenergetische Anlagen und Bauten, SC Hydroengeneering SA) laut Staatsanwälten das gewinnbringende Gros, das Dokumentationsmaterial, in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, während sie trickreich zu nahezu Alleinbesitzern des Instituts aufstiegen. Die Untersuchungshaft der beiden wurde sukzessive bis Ende Mai verlängert (Lăcrămioara Chebuţiu wurde nicht in U-Haft genommen, weil sie ihre minderjährigen Zwillinge betreuen muss), als es ihren Anwälten gelang, die U-Haft vor dem Gericht in Arad in Justizkontrolle umzuwandeln. Auch diese griffen die Anwälte per Einspruch vor dem Berufungsgericht in Temeswar sofort an und konnten nun einen neuerlichen Erfolg melden: die Justizkontrolle wurde, trotz der staatsanwaltlichen Proteste, aufgehoben und die beiden können sich völlig frei bewegen. Trotzdem werden die staatsanwaltlichen Untersuchungen im Privatisierungsfall der SC Hydroengeneering SA und gegen Adrian Chebuţiu, Adrian Coriolan Preda und Lăcrămioara Chebuţiu fortgesetzt, die sich durch ihre Winkelzüge bei der Privatisierung zu den Besitzern der nahezu gesamten Dokumentation über in kommunistischer Zeit in Rumänien gebaute Wasserkraftwerke aufgeschwungen haben. Der Vorwurf der Staatsanwälte: Bildung einer Verbrechergruppe und Unterschlagung im Wiederholungsfall.