Ungepflegte Grundstücke überbesteuert

Drei Eigentümer könnten stark erhöhte Steuer bezahlen

Hermannstadt – Ein Programm, welches die in Privatbesitz befindlichen, ungepflegten, unästhetischen oder für die Gesundheit der Öffentlichkeit gefährlichen Grundtücke ausfindig machen soll, hat das Bürgermeisteramt in Hermannstadt/Sibiu 2016 anlaufen lassen. 2017 verfügte die Stadtverwaltung eine um 500 Prozent erhöhte Steuer im Fall von 11 Grundstücken, deren Eigentümer trotz Mahnungen keine Schritte zur Säuberung der betreffenden Flächen unternommen hatten.

Im laufenden Jahr hat das Bürgermeisteramt 19 ungepflegte Grundstücke überwacht. Nach Erhalt der Mahnungen haben 15 Eigentümer entsprechende Maßnahmen ergriffen und auf einem weiteren Grundstück sind die Arbeiten zurzeit in Gang. Drei weitere Eigentümer haben der Aufforderung des Bürgermeisteramtes auch nach Verhängen einer Geldstrafe von je 2500 Lei nicht Folge geleistet. Sollte hierzu bis Jahresende keine Besserung zu verzeichnen sein, wird die Steuerdirektion den Hermannstädter Stadtrat auffordern, die Besteuerung in Höhe von 500 Prozent zu bewilligen für die Grundstücke an den Straßen Viilor 1, General Bălan 17 sowie Am Mühlberg/Şoseaua Alba Iulia 55.

Das Bürgermeisteramt erinnert, dass der Stadtratsbeschluss HCL 143/2017 vorsieht, dass in die Kategorie der ungepflegten Grundstücke die Flächen fallen, welche sich in einem bebauten und bewohnten Stadtviertel befinden, die nicht mit Bauten belegt sind, für gewöhnlich nicht umzäunt, landwirtschaftlich bebaut oder landschaftlich eingerichtet sind und auf welchen Bauschutt, pflanzliche Reste, Abfälle oder Müll entsorgt wurden. Eine Ausnahme machen hier die Flächen, auf welchen Bauarbeiten in Gang sind und diesbezüglich eine gültige Baugenehmigung vorgelegt werden kann.

Die Feststellung erfolgt durch eine eigens hierzu zusammengestellte Komission aus Inspektoren der Lokalpolizei und des Bürgermeisteramtes. Sie füllen einen Vordruck aus und nehmen vor Ort Bildmaterial auf, welches den Zustand des Grundstücks belegt. Nach der Identifizierung des Eigentümers wird dieser angemahnt. Sollte er anschließend nicht rechtzeitig entsprechende Schritte einleiten, beantragt die Steuerdirektion dem Hermannstädter Stadtrat gegenüber die Besteuerung in Höhe von 500 Prozent.