WWF weist Wilderei nach

Kameras im Naturschutzgebiet filmen Waldhüter als Führer von Wilderern

Reschitza – Ein neuer Fall von Wilderei in einem Naturschutzgebiet und mit Beteiligung jener, die bezahlt werden, um so etwas zu verhindern, ist in den vergangenen Tagen im Natura-2000-Schutzgebiet des Ţarcu-Gebirges, im Jagdgebiet 15 Poiana Mărului, aufgeflogen. Dieses Naturschutzgebiet wird vom Forstamtsbezirk Ferdinandsberg/Oţelu Roşu verwaltet.

An die Öffentlichkeit gebracht wurde der Fall von WWF Romania. Die Umwelt- und Naturschutzorganisation hatte in jener Gegend Überwachungskameras installiert, die drei Personen filmten, die mit Jagdgewehren bewaffnet im Wald verschwanden.

Beim Zurückkommen wurden sie von Umweltschützern und der von diesen alarmierten Polizei erwartet: sie hatten einen frisch erlegten Karpatenhirsch bei sich, für dessen Erlegung sie über keine Genehmigung verfügten. Zu dieser Jagd war keinerlei Jagdgenehmigung auf Karpatenhirsche im betreffenden Jagdgebiet ausgestellt worden. Eine der drei quasi auf frischer Tat ertappten Personen war einer der Wald- und Jagdhüter, die für jenes Jagdgebiet verantwortlich sind und der beim Forstamtsbezirk Ferdinandsberg angestellt ist.

Laut Kommuniqué der staatlichen Forstverwaltung (DS) in Reschitza/Reşiţa wurden umgehend Untersuchungen dieses Falles von Wilderei eingeleitet. Der Forst- und Jagdhüter muss, wenn seine Mitschuld eindeutig bewiesen ist, entlassen werden. Gegen die drei Wilderer wurden strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet.

Wir erinnern daran, dass vor einigen Jahren im Naturschutzgebiet Nera-Schluchten – Beuşniţa–Wasserfälle im Südbanat eine neunköpfige Jagdgesellschaft (mit dem Direktor des Kreisverbands der Jäger und Sportangler, AJVPS, Mircea Ciobanu, an der Spitze) beim Wildern auf Wildschweine und Hirsche erwischt wurde und dass die Strafuntersuchungen gegen die Teilnehmer von der Staatsanwaltschaft des zuständigen Stadtgerichts Orawitza/Oraviţa quasi unter den Tisch gekehrt wurden, mit einem NUP (rumänisches Kürzel für „Nichtbeginn der Strafverfolgung“). Gegen zwei der Teilnehmer gab es jeweils eine 1000-Lei-Geldstrafe, worauf der Oberste Magistraturrat CSM gegen den die Untersuchung führenden Staatsanwalt, auf Druck von Umweltschutzorganisationen, vergangene Woche eine Justizkontrolle verfügt hat.