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Bischöfe
werden reingewaschen
Berufungsgerichte und Kassationshof urteilen über Securitate-Kollaboration
Von Werner Kremm
Am 10. Februar 2010 wies der Hohe Kassations- und
Gerichtshof einen Einspruch des Nationalen Rats für das
Studium der Securitate-Archive (CNSAS) als unbegründet
zurück. CNSAS hatte das Urteil einer hierarchisch niedrigeren
Instanz beim Kassationshof angefochten. Das hielt fest, dass
der rumänisch-orthodoxe Bischof von Arges, Calinic Argatu,
nicht als Kollaborateur der Securitate tätig gewesen war.
Damit hatten beide Gerichte die ihn belastenden Befunde der
Forscher aus dem Securitate-Archiv aus den Angeln gehoben.
Ein ähnliches Urteil gab es am 26. Januar 2010. Die Richter
des Bukarester Berufungsgerichts haben in einem „endgültigen
und unanfechtbaren Urteil“ das Ansuchen von CNSAS, die
Securitate-Kollaboration des rumänisch-orthodoxen Bischofs
der Unteren Donau, Casian Cr²ciun, festzustellen und zu
bestätigen, abgewiesen.
2008, nahezu sofort nachdem das Parlament die Entscheidungsbefugnis
von CNSAS radikal beschnitten hatte, indem es bestimmt hat,
dass das von CNSAS zusammengetragene Beweismaterial über
die Securitate-Kollaboration eines Bürgers Rumäniens
nur eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Gericht die
Schuld desselben feststellt und bestätigt, hatte das Berufungsgericht
in Karlsburg/Alba-Iulia den CNSAS-Befund, der den orthodoxen
Erzbischof Andrei Andreicut von Karlsburg beschuldigte, für
null und nichtig erklärt und den Erzbischof reingewaschen.
Auch dies ein endgültiges und unanfechtbares Urteil. Das
sollte den Erzkonservativen für die Kandidatur auf den
Patriarchenstuhl fitmachen, aber er verzichtete dann auf diese...
Gegenwärtig läuft das Anfechtungsverfahren gegen den
CNSAS-Befund im Zusammenhang mit der Securitate-Kollaboration
des Erzbischofs von Radautz/Rãdãuti und Sutschawa/Suceava,
Pimen. Das Verfahren hat der Erzbischof mit dem Argument eingeleitet,
er habe nie eine Verpflichtungserklärung gegenüber
der Securitate unterschrieben. Seine „diversen Diskussionen
mit verschiedenen Offizieren“ hätten „nie die
soziale Stellung eines Bürgers oder des rumänischen
Staates betroffen“. Zudem habe er bereits eine eidesstattliche
Erklärung abgegeben, dass er nie mit der Securitate zusammengearbeitet
hätte. Und das sollte dann genügen, um ein Gerichtsurteil
zu erzwingen, das Pimen endgültig reinwäscht vom Verdacht
der Securitate-Kollaboration. In anderen Fällen waren die
Argumente, die den Gerichten vorgelegt wurden, viel wackliger,
überzeugten aber problemlos.
Für manche sind die Urteile der Gerichte der unumstößliche
Beweis, dass die Prälaten der rumänisch-orthodoxen
Kirche nie mit der Securitate kollaboriert haben. Vergessen
wird dabei auch die Grundsatzentscheidung der Heiligen Synode
der Orthodoxen Kirche, die sich verbittet, dass Securitate-Akten
der Kleriker ihrer Kirche überhaupt von CNSAS gefilzt werden.
Diese Akten sollten eine Art Sonderreservat für Bürger
mit Sonderrechten darstellen, in welche, so die Sichtweise der
Kirche (und darin scheint sie das stillschweigende Einverständnis
aller anderen Kirchen Rumäniens zu genießen), nie
Einsicht genommen werden darf. Hingegen wird in der öffentlichen
Diskussion immer wieder darauf verwiesen, dass man „nur
die Vertreter der Rumänisch-Orthodoxen Kirche auf ihre
Securitate-Tätigkeit untersucht“ und die Kleriker
der anderen Kirchen „übersieht“.
Diejenigen, die diesen Einwand vorbringen, haben wahrscheinlich
sogar recht, denn es leuchtet kaum ein, dass die viel exponierter
positionierten Vertreter anderer Kirchen (als die Vertreter
der Rumänisch-Orthodoxen Kirche, die ohnehin von den Kommunisten
als eine Art Sonderalliierte angesehen und genutzt wurden) vom
Securitate-Druck ausgenommen waren und keine Spitzel und Kollaborateure
in ihren Reihen hatten, die mit dem Beichtgeheimnis und dem
Vertrauen ihrer Gläubigen zwischen leichtfertig und sündig
umgegangen sind. Trotzdem: Es kann kein Zufall sein, dass so
viele hohe Hierarchen gerade der sich als Staatskirche gebärdenden
orthodoxen Kirche den CNSAS-Verdacht geweckt haben. Dass es
nur „Verleumdung“ sein soll, wie manche das unbedingt
im öffentliche Bewusstsein verankern wollen, kann auch
nicht sein. Zumal selbst in Sympathisantenkreisen verständnisvoll
vom „Verkauf der Seele“ „für ein Auslandsstudium,
für 30 Silberlinge oder einen Topf Linsen“ gesprochen
wird.
Worauf allerdings die unisono auf UNSCHULD abgestimmten „endgültigen
und unanfechtbaren“ Urteile der hohen Gerichte gebaut
sind, das muss sich jeder selber zusammenreimen.
Eine
Priorität mit wenig Erfolg
Die Sanierung des Bukarester Stadtzentrums kommt schwer voran
/ Von Silvana Cimpoca
„Die Altbausanierung im Zentrum der Hauptstadt
hat weiterhin Priorität“, verkündete Oberbürgermeister
Sorin Oprescu auf einer Pressekonferenz. Dennoch ist die Wiederherstellung
der Bukarester Altstadt trotz des sogenannten Vorranges immer
noch bei Weitem nicht beendet. Ein Spaziergang durch die Innenstadt
überzeugt jeden davon.
Nichtsdestotrotz stellte der Oberbürgermeister seine Pläne
für die Verschönerung der Haupstadt vor. Das Pilotgebiet,
in dem die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben werden sollen,
umfasst die Quartiere Lipscani, Gabroveni, Pasajul Francez und
Zarafi. Die Umbauten umfassen auch die Sanierung der Infrastruktureinrichtungen
für die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas, teilte Oprescu
mit. Die begonnene Arbeit befindet sich in unterschiedlichen
Phasen, Fortschritte sind wenig zu sehen.
Die Sanierung des Bukarest- Zentrums ist schon seit seinem Beginn
an viele Schwierigkeiten gestoßen. Im Jahr 2006 begann
eine öffentliche Diskussion über die Sanierung der
Altstadt. Die Ausschreibung für die Durchführung der
Arbeiten gewann die spanische Firma „Sedesa Obras y Servicios“.
Der Vertrag wurde im September 2006 geschlossen, das Geld kam
von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(7,3 Millionen Euro), von der holländischen Regierung (1,8
Millionen Euro) und aus der Stadtkasse.
Nach dem Beginn der Arbeiten im Früjahr 2007 wurden archäologische
Funde gemacht, was zusätzliche Arbeit und dementsprechende
Kosten verursachte. Der Stadtrat hat deswegen zusätzliche
Mittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro für die Altstadt
bereitgestellt. Im November 2008 hat Sedesa die Arbeiten mit
der Begründung abgebrochen, die Vertragsvorschriften seien
vom Bukarester Rathaus nicht eingehalten worden. Die Stadtverwaltung
hat sich ihrerseits über die schlechte Qualität der
von der Sedesa geleisteten Arbeit beschwert, sodass der Vertrag
mit der Firma im Oktober 2009 gekündigt wurde.
Die Sanierung hatte bei der Kündigung des Vertrages bereits
auf mehr als der Hälfte der 14 Straßen des Pilotgebietes
begonnen. Ein Teil dieser Arbeiten sind schon abgeschlossen.
Nachdem die Str. Smârdan und ein Teil der Str. Lipscani
umgebaut worden sind, hat das unmittelbar zur Entwicklung der
Geschäfte auf diesen Straßen geführt, und die
Folgen sind sichtbar geworden: Es entstanden Straßencafés
und viele Touristen besuchen das Gebiet.
Es wird weiterhin geplant, die Arbeit am Gasthaus Gabroveni
in Kürze zu beginnen, teilte Oprescu mit. Die Finanzierung
des Projektes wird auch durch europäische Gelder unterstützt.
Bis April wird das Architekturprojekt für das Gasthaus
fertiggestellt.
Außerdem hat sich die Stadtverwaltung im Dezember 2009
entschlossen, weitere Sanierungen zu beginnen, die im Rahmen
des Programmes für Regionale Entwicklung der Europäischen
Union finanziert werden sollen. Eines dieser Projekte sieht
die Sanierung des Triumphbogens vor. Dieses Vorhaben wird 8,5
Millionen Euro kosten, davon 6,7 Millionen Euro Zuschüsse
von der EU. Ein nächstes Projekt sieht die Renovierung
des Hauses Cesianu an der Calea Victoriei vor. Auch die Restaurierung
des Astronomischen Observatoriums „Vasile Urseanu“
ist geplant, was etwa 2,5 Millionen Euro kosten wird. Ein weiteres
Projekt wird sich mit der Sanierung des Museums für bäuerliche
Kunst „Dr. Nicolae Minovici“ an der Fântâna
Miori]a befassen, was 5,4 Millionen Euro kosten wird. |
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