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Freitag, 5. 3. 2010
  Bischöfe werden reingewaschen
Berufungsgerichte und Kassationshof urteilen über Securitate-Kollaboration
Von Werner Kremm


Am 10. Februar 2010 wies der Hohe Kassations- und Gerichtshof einen Einspruch des Nationalen Rats für das Studium der Securitate-Archive (CNSAS) als unbegründet zurück. CNSAS hatte das Urteil einer hierarchisch niedrigeren Instanz beim Kassationshof angefochten. Das hielt fest, dass der rumänisch-orthodoxe Bischof von Arges, Calinic Argatu, nicht als Kollaborateur der Securitate tätig gewesen war. Damit hatten beide Gerichte die ihn belastenden Befunde der Forscher aus dem Securitate-Archiv aus den Angeln gehoben.

Ein ähnliches Urteil gab es am 26. Januar 2010. Die Richter des Bukarester Berufungsgerichts haben in einem „endgültigen und unanfechtbaren Urteil“ das Ansuchen von CNSAS, die Securitate-Kollaboration des rumänisch-orthodoxen Bischofs der Unteren Donau, Casian Cr²ciun, festzustellen und zu bestätigen, abgewiesen.

2008, nahezu sofort nachdem das Parlament die Entscheidungsbefugnis von CNSAS radikal beschnitten hatte, indem es bestimmt hat, dass das von CNSAS zusammengetragene Beweismaterial über die Securitate-Kollaboration eines Bürgers Rumäniens nur eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Gericht die Schuld desselben feststellt und bestätigt, hatte das Berufungsgericht in Karlsburg/Alba-Iulia den CNSAS-Befund, der den orthodoxen Erzbischof Andrei Andreicut von Karlsburg beschuldigte, für null und nichtig erklärt und den Erzbischof reingewaschen. Auch dies ein endgültiges und unanfechtbares Urteil. Das sollte den Erzkonservativen für die Kandidatur auf den Patriarchenstuhl fitmachen, aber er verzichtete dann auf diese...

Gegenwärtig läuft das Anfechtungsverfahren gegen den CNSAS-Befund im Zusammenhang mit der Securitate-Kollaboration des Erzbischofs von Radautz/Rãdãuti und Sutschawa/Suceava, Pimen. Das Verfahren hat der Erzbischof mit dem Argument eingeleitet, er habe nie eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Securitate unterschrieben. Seine „diversen Diskussionen mit verschiedenen Offizieren“ hätten „nie die soziale Stellung eines Bürgers oder des rumänischen Staates betroffen“. Zudem habe er bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass er nie mit der Securitate zusammengearbeitet hätte. Und das sollte dann genügen, um ein Gerichtsurteil zu erzwingen, das Pimen endgültig reinwäscht vom Verdacht der Securitate-Kollaboration. In anderen Fällen waren die Argumente, die den Gerichten vorgelegt wurden, viel wackliger, überzeugten aber problemlos.

Für manche sind die Urteile der Gerichte der unumstößliche Beweis, dass die Prälaten der rumänisch-orthodoxen Kirche nie mit der Securitate kollaboriert haben. Vergessen wird dabei auch die Grundsatzentscheidung der Heiligen Synode der Orthodoxen Kirche, die sich verbittet, dass Securitate-Akten der Kleriker ihrer Kirche überhaupt von CNSAS gefilzt werden. Diese Akten sollten eine Art Sonderreservat für Bürger mit Sonderrechten darstellen, in welche, so die Sichtweise der Kirche (und darin scheint sie das stillschweigende Einverständnis aller anderen Kirchen Rumäniens zu genießen), nie Einsicht genommen werden darf. Hingegen wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder darauf verwiesen, dass man „nur die Vertreter der Rumänisch-Orthodoxen Kirche auf ihre Securitate-Tätigkeit untersucht“ und die Kleriker der anderen Kirchen „übersieht“.

Diejenigen, die diesen Einwand vorbringen, haben wahrscheinlich sogar recht, denn es leuchtet kaum ein, dass die viel exponierter positionierten Vertreter anderer Kirchen (als die Vertreter der Rumänisch-Orthodoxen Kirche, die ohnehin von den Kommunisten als eine Art Sonderalliierte angesehen und genutzt wurden) vom Securitate-Druck ausgenommen waren und keine Spitzel und Kollaborateure in ihren Reihen hatten, die mit dem Beichtgeheimnis und dem Vertrauen ihrer Gläubigen zwischen leichtfertig und sündig umgegangen sind. Trotzdem: Es kann kein Zufall sein, dass so viele hohe Hierarchen gerade der sich als Staatskirche gebärdenden orthodoxen Kirche den CNSAS-Verdacht geweckt haben. Dass es nur „Verleumdung“ sein soll, wie manche das unbedingt im öffentliche Bewusstsein verankern wollen, kann auch nicht sein. Zumal selbst in Sympathisantenkreisen verständnisvoll vom „Verkauf der Seele“ „für ein Auslandsstudium, für 30 Silberlinge oder einen Topf Linsen“ gesprochen wird.

Worauf allerdings die unisono auf UNSCHULD abgestimmten „endgültigen und unanfechtbaren“ Urteile der hohen Gerichte gebaut sind, das muss sich jeder selber zusammenreimen.



Eine Priorität mit wenig Erfolg
Die Sanierung des Bukarester Stadtzentrums kommt schwer voran / Von Silvana Cimpoca


„Die Altbausanierung im Zentrum der Hauptstadt hat weiterhin Priorität“, verkündete Oberbürgermeister Sorin Oprescu auf einer Pressekonferenz. Dennoch ist die Wiederherstellung der Bukarester Altstadt trotz des sogenannten Vorranges immer noch bei Weitem nicht beendet. Ein Spaziergang durch die Innenstadt überzeugt jeden davon.

Nichtsdestotrotz stellte der Oberbürgermeister seine Pläne für die Verschönerung der Haupstadt vor. Das Pilotgebiet, in dem die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben werden sollen, umfasst die Quartiere Lipscani, Gabroveni, Pasajul Francez und Zarafi. Die Umbauten umfassen auch die Sanierung der Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas, teilte Oprescu mit. Die begonnene Arbeit befindet sich in unterschiedlichen Phasen, Fortschritte sind wenig zu sehen.

Die Sanierung des Bukarest- Zentrums ist schon seit seinem Beginn an viele Schwierigkeiten gestoßen. Im Jahr 2006 begann eine öffentliche Diskussion über die Sanierung der Altstadt. Die Ausschreibung für die Durchführung der Arbeiten gewann die spanische Firma „Sedesa Obras y Servicios“. Der Vertrag wurde im September 2006 geschlossen, das Geld kam von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (7,3 Millionen Euro), von der holländischen Regierung (1,8 Millionen Euro) und aus der Stadtkasse.

Nach dem Beginn der Arbeiten im Früjahr 2007 wurden archäologische Funde gemacht, was zusätzliche Arbeit und dementsprechende Kosten verursachte. Der Stadtrat hat deswegen zusätzliche Mittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro für die Altstadt bereitgestellt. Im November 2008 hat Sedesa die Arbeiten mit der Begründung abgebrochen, die Vertragsvorschriften seien vom Bukarester Rathaus nicht eingehalten worden. Die Stadtverwaltung hat sich ihrerseits über die schlechte Qualität der von der Sedesa geleisteten Arbeit beschwert, sodass der Vertrag mit der Firma im Oktober 2009 gekündigt wurde.

Die Sanierung hatte bei der Kündigung des Vertrages bereits auf mehr als der Hälfte der 14 Straßen des Pilotgebietes begonnen. Ein Teil dieser Arbeiten sind schon abgeschlossen. Nachdem die Str. Smârdan und ein Teil der Str. Lipscani umgebaut worden sind, hat das unmittelbar zur Entwicklung der Geschäfte auf diesen Straßen geführt, und die Folgen sind sichtbar geworden: Es entstanden Straßencafés und viele Touristen besuchen das Gebiet.
Es wird weiterhin geplant, die Arbeit am Gasthaus Gabroveni in Kürze zu beginnen, teilte Oprescu mit. Die Finanzierung des Projektes wird auch durch europäische Gelder unterstützt. Bis April wird das Architekturprojekt für das Gasthaus fertiggestellt.

Außerdem hat sich die Stadtverwaltung im Dezember 2009 entschlossen, weitere Sanierungen zu beginnen, die im Rahmen des Programmes für Regionale Entwicklung der Europäischen Union finanziert werden sollen. Eines dieser Projekte sieht die Sanierung des Triumphbogens vor. Dieses Vorhaben wird 8,5 Millionen Euro kosten, davon 6,7 Millionen Euro Zuschüsse von der EU. Ein nächstes Projekt sieht die Renovierung des Hauses Cesianu an der Calea Victoriei vor. Auch die Restaurierung des Astronomischen Observatoriums „Vasile Urseanu“ ist geplant, was etwa 2,5 Millionen Euro kosten wird. Ein weiteres Projekt wird sich mit der Sanierung des Museums für bäuerliche Kunst „Dr. Nicolae Minovici“ an der Fântâna Miori]a befassen, was 5,4 Millionen Euro kosten wird.