70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – eine Würdigung

Botschafter Cord Meier-Klodt. Foto: Deutsche Botschaft

Am 23. Mai begeht die Bundesrepublik Deutschland das 70. Jubiläum eines großen, wenn auch schon etwas in Vergessenheit geratenen Ereignisses: An eben jenem Tag im Jahre 1949 trat in Bonn das Grundgesetz in Kraft, das von 61 „Vätern“ und immerhin auch vier „Müttern“ erarbeitet worden war. Jene Verfassung, auf deren Grundlage die junge, kriegsverwüstete Bundesrepublik der Nachkriegszeit den Weg zurück in die Gemeinschaft der zivilisierten Völker fand und Gründungsmitglied der Europäischen Union wurde.


Bis zum Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung war der 23. Mai zudem der „Nationaltag“ der alten Bundesrepublik, auch wenn er angesichts der Teilung Deutschland damals bei uns nicht so genannt wurde. Er galt schlicht als der Verfassungstag, aber gefeiert wurde natürlich dennoch. In meinem Herzen hat dieser Tag immer noch einen festen Platz – auch weil ich auf dem Empfang zum Verfassungstag auf meinem ersten Auslandsposten in Ghana meine Ehefrau kennengelernt habe.


Das Grundgesetz ist ein starker Text. Besonders die Artikel der Grundrechte sind von großer Prägnanz und teils geradezu poetischer Einfachheit und Schönheit: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1), „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3), „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“ (Art. 5).


Neben ihrem moralisch-rechtsstaatlichen Inhalt haben diese Grundrechte-Artikel nichts an politischer Aktualität eingebüßt – eher gar wieder dazugewonnen, wie man angesichts mancher aktueller Entwicklung in Europa und der Welt leider geneigt ist zu sagen.
Die Deutschen sind zu Recht stolz auf ihr Grundgesetz, denn es hat seine Widerstandskraft in vielen konkreten Krisen bewiesen. Es hat nationalistischen und extremistischen Strömungen die Stirn geboten und seine Grundfesten auch in Zeiten des inneren Terrors der 70er Jahre behauptet. Stets erwies sich die Demokratie auf der Basis des Grundgesetzes als wehrhaft, während die erste moderne Demokratie auf deutschem Boden, die der „Weimarer Republik“, an ihren Krisen zerbrochen war.


Zu Selbstzufriedenheit besteht gleichwohl kein Anlass. Denn es gibt auch eine andere Lesart der Geschichte, die von einigen bedeutenden Staatsrechtlern vertreten wird. Diese lautet etwa wie folgt: Die Bundesrepublik hat vor allem deswegen überdauert, weil der demokratische Konsens ihrer Bürger breiter, stärker und fester war als derjenige in der Weimarer Zeit. Und weil die Herausforderungen von weit geringerer Größe und Schärfe waren. Oder anders gesagt: Auch die Weimarer Verfassung hätte sich als gut genug für die Nachkriegsverfassung erweisen können, wohingegen auch das Grundgesetz vermutlich an den Herausforderungen der Weimarer Zeit gescheitert wäre.


Diese Diskussion können wir den Experten überlassen. Wovon ich aber zutiefst überzeugt bin, ist Folgendes: Jede demokratische Verfassung ist letztlich genau so gut wie der Wille ihrer Bürgerinnen und Bürger, sie bei Bedarf aktiv gegen Herausforderungen und Krisen zu verteidigen. Und zwar nach ihrem Geiste, nicht allein nach dem Buchstaben! Denn Letzteres wäre „formă fără fond“, wie es Titu Maiorescu so prägnant formuliert hat.
Worauf es heute angesichts ganz neuartiger Krisen in der Welt daher wirklich ankommt, ist genau diese Entschlossenheit der Bürgerinnen und Bürger Europas, das über Jahrzehnte Erreichte – dieses in der Geschichte präzedenzlose Friedens-, Freiheits- und Wohlstandprojekt Europäische Union – gegen seine zahlreichen Anfeindungen von innen und außen zu verteidigen. In Deutschland, in Rumänien, in ganz Europa!


Dies ist in meinen Augen die wahre Lehre sowohl aus den Fehlern als auch aus den Erfolgen der Vergangenheit. Nichts ist selbstverständlich und unvergänglich, alles muss stets verteidigt und neu erarbeitet werden.
In wenigen Tagen, am 26. Mai, haben die Bürgerinnen und Bürger Europas, darunter auch viele Erstwähler, die kostbare Gelegenheit, ihr demokratisches Engagement durch rege Beteiligung an den Europawahlen sichtbar unter Beweis zu stellen.


Wenn es also eine hochaktuelle Botschaft gibt, die gerade auch das Jubiläum 70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an alle Partner unserer europäischen Familie weitergibt, dann ist es diese: Leute, geht wählen!