Die Einreibung eines Holzfußes

Kuriose Pannen aus dem Antikorruptionsalltag

Die alltägliche „Begegnung dritten Grades“: Autofahrer trifft Verkehrspolizisten.
Foto: Zoltán Pázmány

„Frecţie la un picior de lemn“ (Einreibung eines Holzfußes). So plastisch und auch uralt ist dieser Kommentar aus dem rumänischen Volksmund (deutsche Schlitzohren haben dafür zum Beispiel das blumigere „Schmuck am Nachthemd“ parat), der hierzulande nach Jahrhunderten auch in der Gesellschaft unserer Tage scheinbar nichts an seiner Treffsicherheit eingebüßt hat. Leider ist das allzu oft auch aus der Stimmung und der öffentlichen Meinung in den Reihen der Bevölkerung herauszuhören, wenn es um die eine oder andere der zahlreichen amtlichen Erfolgsnachrichten von der hiesigen, weiterhin recht breit gefächerten Front der Antikorruptionsbekämpfung geht. Man kommt nicht umhin, auch an den guten alten Caragiale, den bisher unübertroffenen Räsonneur unserer Gesellschaft, zu denken: „Warum sollten wir nicht auch unsere Korrupten haben?“

Auf welche Art sollte man als Bürger und Steuerzahler auf die folgende Nachricht aus der rumänischen Westregion reagieren: Die korrupten Arader Polizisten, die zwischendurch durch die starke Mediatisierung des Falls gar zu einer gewissen Berühmtheit gelangt sind, die 2010 bei der mehrfachen Annahme von Schmiergeldern an der Nationalstraße 7 entlang des Maroschtals in flagranti ertappt wurden, müssen nun gemäß eines Gerichtsentscheids letztlich doch nicht hinter Gitter, wie das Gesetz es eigentlich gefordert hätte.

Im Rahmen der damaligen Großaktion der Arader Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsbehörde DNA wurden zwölf Beamte, Polizisten und Mitarbeiter der Gesellschaft für Nationalstraßen festgenommen. Diese hatten die stark befahrene Nationalstraße 7, gleich einer Bande von Wegelagerern, regelrecht unsicher gemacht. Sie stoppten grundlos die in den Ortschaften des Maroschtals durchfahrenden Autofahrer und verlangten dreist Schmiergelder (meist bis zu 50 Euro) für allerhand erfundene Straftaten oder Missachtungen des Verkehrsgesetzes. Undercover-Agenten filmten die Täter in Uniform monatelang, wie diese die unschuldigen Fahrer mittels Erpressung stets mit Erfolg zur Bestechung aufforderten. Von den zwölf Beamten wurden dann in Folge der Strafuntersuchung doch nur sechs vor Gericht gestellt, fünf Polizisten und eine Angestellte der vorgenannten Gesellschaft. Das Arader Amtsgericht verurteilte die Angeklagten zu Haftstrafen von vier bis zu sechs Jahren, lediglich die Angestellte der Gesellschaft für Landesstraßen erhielt eine Haftstrafe auf Bewährung.

Dieser aufs erste so klare Fall sollte jedoch nach einigen Monaten schon einen kuriosen Rückschlag erleben – für die Staatsanwaltschaft und vor allem für die Antikorruptionsbehörde ein arger Mißerfolg: Auf die Einsprüche der Angeklagten hin entschied das Temeswarer Schiedsgericht das Ersturteil in Haftstrafen auf Bewährung umzuwandeln! Weitere Widersprüche der Ankläger (sogar die Angeklagten hatten in der Hoffnung auf Freispruch neue Einsprüche erhoben) konnten trotzdem nichts mehr in diesem Fall bewirken. Vor Kurzem sprach der Oberste Kassations- und Gerichtshof mit einem unanfechtbaren Endurteil sein Machtwort: Der Entscheid auf Haftstrafen auf Bewährung, den das Temeswarer Schiedsgericht ausgesprochen hatte, wurde zur Gänze beibehalten.

Es ist schwer nachzuvollziehen, wie dieser klare Korruptionsfall im Räderwerk Polizei-Staatsanwaltschaft-Justiz am Ende völlig minimalisiert wurde und die überführten Straftäter trotz klaren Beweismaterials fast reingewaschen wurden.
Es scheint, als ob gar das Wort „Korruption“ (lt. „corruptus“ = bestochen) manchen Leuten heutzutage in einem schon schier unübersichtlichen Korruptionsalltag – dieser Fall scheint das zur Genüge zu unterstreichen – nicht mehr klar und verständlich ist: Es handelt sich doch um eine nachgewiesene Tat der sogenannten aktiven Form der Korruption, das Fordern von Bestechungsgeldern, sogar noch unter dem Tatbestand der Erpressung. Diese Form der Korruption lautet mit juristischem Terminus der Antikorruptionsbehörde „Gelegenheitskorruption“ (auch Spontankorruption), die weltweit verbreitetste Art der Korruption – weitere Formen sind die strukturelle Korruption, meist im Wirtschaftsbereich, und die Netzwerkkorruption, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet wird.

Die Gelegenheitskorruption ist  stets auf zwei oder wenige Personen beschränkt. Die wohl auch in unserem Land meist angetroffene Standardsituation ist die typische Begegnung zwischen Verkehrspolizist und Autofahrer: Ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrer mit Geschwindigkeitsfimmel bietet dem kontrollierenden Polizisten auf Anhieb ein Schmiergeld an, um von der Strafverfolgung verschont zu werden, ohne Punkte wegzukommen und vor allem im Besitz seines so bitter nötigen Führerscheins zu bleiben. „Doch allzu menschlich“, würden manche sofort sagen. Es handelt sich doch nur um Geber und Nehmer (wenn auch im vorgenannten Fall noch dreiste Erpressung durch Gesetzeshüter im Spiel war). „Asta-i viata“ (So ist das Leben), nicht wahr?

Jedoch, wir leben nicht mehr im Mittelalter, in der Zeit der Phanarioten, als „Tschubuk“ und „Peschkesch“ etwas Alltägliches waren. Diese, wie viele andere Arten hierzulande, aber auch in allen anderen Ländern (sogar im Europaparlament, siehe den Fall des rumänischen Europaabgeordneten  Adrian  Severin), praktizierten Korruption, was als Auswirkungen nicht nur materielle sondern auch hohe immaterielle Schäden zur Folge hat. Als Erstes und wohl Wichtigstes anzuführen ist der Vertrauensverlust der Bevölkerung. Und was ist ein Staat letztlich mit seiner ganzen Beamtenschaft, der Regierung, seinen Abgeordneten, der Polizei und Justiz ohne seine Bürger?