„Ein Wasserfall wie ein kranker Zahn“

Eintrittsgeld wird beim Beuşniţa-Wasserfall ohne Wasser trotzdem gefordert

Der Beuşniţa-Wasserfall ist samt Moos auf den Bimsstein-Felsen vertrocknet, alles wird braun. Trotz der Bewachung durch die Verwaltung des Naturschutzgebiets kratzten Touristen ihre Initialen in den Bimsstein ein.
Foto: GEC Nera

Das Phänomen ist nicht ungewöhnlich, sagen Kenner der Gegend und Naturfreunde, trotzdem kam es in diesem im Südbanat ungewöhnlich regenreichen Sommer unerwartet: Der Beuşniţa-Wasserfall im Banater Karst ist trocken, das Moos auf den Bimsstein-Felsen vertrocknet und wird braun. Und es wird zur Versuchung für Naturfrevler, die es, trotz der Bewachung durch die Verwaltung des Naturschutzgebiets Nera-Schluchten - Beuşniţa-Wasserfälle, abkratzen und ihre Initialen in den Bimsstein kratzen.

Die Orawitzaer Naturschützer von GEC-Nera wurden auf dieses Phänomen laut eigenen Aussagen von Besuchern des Naturschutzgebiets aufmerksam gemacht und konnten am vergangenen Samstag bloß die empörende Tatsache feststellen: Eintrittsgeld wird von den Rangern (die vom Forstamt dafür abgestellt sind) gefordert, geschützt wird der Bimssteinfelsen, über den das kalkreiche Wasser (sofern vorhanden) in die Tiefe stürzt, nicht. Zum Beweis schickten die Naturschützer an die Medien das hier veröffentlichte Foto, das zeigt, wie das Moos vom Felsenüberhang abgekratzt wurde, um die Initialen der Naturfrevler zu präsentieren.
 

Es geht um eine Felsspalte

Dass der Wasserfall in regenarmen Jahren trocken bleibt, weil der kleine Beuşniţa-Bach, bevor er den Wasserfall erreicht, in einer Spalte im Kalktuff versickert, ist bekannt. Die Felsspalte im Kalktuff liegt elf Meter oberhalb des Wasserfalls, das Bachwasser kommt in solchen Perioden dann einige Meter unterhalb des Wasserfalls wieder ans Tageslicht und fließt weiter als Beuşniţa-Bach zutal, der Nera zu.
Mit der Begründung, dass es sich beim Austrocknen – eigentlich Versickern – um ein natürliches Phänomen handelt, dem nicht entgegengewirkt werden könne, weil in diesem Bereich des Naturschutzgebiets jegliche menschlichen Eingriffe als Gesetzesübertretungen gewertet werden, tut die Verwaltung des Naturschutzgebiets einfach gar nichts.

In der Tat ist das Gebiet im Managementplan des Naturschutzgebiets als striktes Schutzgebiet ausgewiesen – der Plan ist allerdings vom Ministerium für Umweltschutz immer noch nicht gegengezeichnet (und also wirksam), weil die staatliche Forstverwaltung mehr Einschlagsrechte des Holzes (ADZ berichtete) fordert (was ihr seinerzeit Landwirtschaftsminister Ilie Sîrbu zugesichert hat und was auch heute gilt, so lange kein Managementplan in Kraft tritt...). Ein Grund mehr, nichts zu tun.

Unter diesen für Rumänien überhaupt nicht einzigartigen, bewusst und gezielt verworren gehaltenen Umständen, wo die längst überholte Verfügung des Landwirtschaftsministers Ilie Sîrbu die einzige geltende Regelung ist (Order des Landwirtschaftsministers Nr.552/2003 – durch sie wird das Naturschutzgebiet zur „Sonderkonservierungszone“ erklärt, ohne genau zu definieren, was man hier an Eingriffen darf und was nicht), – tut die Parkverwaltung gar nichts außer auf den Regen vom Herrgott zu warten, der den Wasserfall hoffentlich wieder beleben wird. Und Eintrittsgeld zu kassieren zum Beschauen eines Wasserfalls, der momentan ohne Wasser geblieben ist. So hat´s halt der Herrgott gewollt...
 

Naturschützer plädieren fürs Eingreifen

Ungewöhnlich für oft voller Fanatismus auftretende Naturschützer, wenn es um die Vermeidung von Eingriffen in die Natur geht: Sie fordern, dass im Bachbett der Beu{ni]a, elf Meter oberhalb des Wasserfalls, die Spalte im Kalktufffelsen geschlossen wird, sodass der Bach nicht mehr versickern und unterhalb des Wasserfalls wieder ans Tageslicht treten kann, sondern sich wieder über den Bimssteinvorsprung ins Bachbett ergießt, wie wahrscheinlich jahrtausendelang.

Dazu müsste der Eingriff bloß im Managementplan festgeschrieben werden, einschließlich der Blockierung des Austritts des Bachwassers unterhalb des Wasserfalls. Ohne umständliche Zustimmungen seitens des Ministeriums für Umweltschutz oder der Rumänischen Akademie der Wissenschaften – wie das im Gesetz über die geschützten Areale vorgesehen ist.

Ein bürokratischer Vorgang, den die Parkverwaltung scheut. „Aber wen interessiert denn schon eine solche `Kleinigkeit`“, fragen die Umweltschützer von GEC Nera durch ihre Beraterin für Öffentlichkeitsarbeit, Doina Mărgineanu, in ihrem Rundschreiben, „wenn das Hauptanliegen, um das beim Festschreiben des Managementplans gerungen wird, die Genehmigung ist, je mehr Wald innerhalb des Kern-Areals des Naturschutzgebiets kahlschlagen zu dürfen, wie es der Nationale Regiebetrieb der Wälder RNP Romsilva fordert?

Zwischendurch ähnelt der Beuşniţa-Wasserfall, mit dem trocknenden Moos und den Moosspechten, die es abkratzen, zunehmend einem kranken Zahn, dem der Zahnschmelz abgefräst wird.“