Eine Anschlusserklärung und die Hoffnung auf Zukunft - Die Siebenbürger Sachsen 1918/1919

Festrede von Dr. Harald Roth auf dem 28. Treffen der Siebenbürger Sachsen in Mediasch am 22. September 2018 (II)

Hans Otto Roth war im Januar 1919 einer der Hauptredner auf der Versammlung in Mediasch und Mitglied der Abordnung, die König und Regierung in Bukarest die Anschlusserklärung überbrachte. Von 1919 bis 1938 vertrat er die Deutschen Rumäniens im Parlament. (Gemälde von Hans Eder)

(Fortsetzung vom 7. Oktober 2018)

Doch nicht allein diese schönen Worte ließen die sächsischen Eliten in eine regelrechte Aufbruchsstimmung geraten, es gab noch mehr. Die rumänische Seite war sich ihrer Sache nämlich noch keineswegs sicher und brauchte dringend Unterstützung auf ihrem Weg aus dem Reich der Stephanskrone hinaus. Von den Ungarn oder Szeklern brauchten sie diese nicht zu erhoffen, die anderen Deutschen oder auch anderen Sprachgruppen waren zu wenig organisiert oder schon zu stark magyarisiert, also blieben nur die Sachsen als helfende Partner übrig. 


Man brauchte unbedingt deren ausdrückliche Zustimmung zum Anschluss, um diesen vor der Weltöffentlichkeit als legitim darstellen zu können. Und deswegen stellten die rumänischen Politiker den Sachsen weitreichende Freiheiten in Aussicht, die über die Karlsburger Erklärung deutlich hinausgingen. Rückblickend stellte ein seinerzeitiger Akteur der Sachsen fest: „Unsere Hoffnungen und Pläne hatten keine Grenzen. Man träumte von einer Auferstehung des Königsbodens und überbot sich an Forderungen.

Die Lawine des Optimismus war nicht aufzuhalten. Schließlich verlangten wir auch eine eigene sächsische Eisenbahndirektion.“ (Otto Fritz Jickeli) Das war der Dezember 1918. Als Elend und Chaos, Hunger und Tod weite Teile Europas fest im Griff hatten, zog eine Woge der Euphorie durch die Schreibstuben der sächsischen Städte. Nach jahrzehntelanger ungarischer Demütigung und nach Jahren des Krieges nun berechtigte Hoffnung auf die Wiedererlangung sächsischer Freiheiten. Wahrscheinlich eine Stimmung ähnlich den Wochen nach dem Tod Josephs II., als die Sächsische Nation 1790 wiedererrichtet wurde und man die alten Urkunden in feierlicher Prozession über den Großen Ring zurück zum Alten Rathaus trug und auf einem Banner „In Privilegiis Securitas“ schwenkte.

Nun aber, 1918, entstand ein Konzept für ein selbstverwaltetes „Munizipium Sachsenland“, das autonome sächsische Verwaltungseinheiten vorsah – ähnlich dem alten Königsboden (bis 1876), der noch ein deutlich greifbarer Sehnsuchtsort im kollektiven Bewusstsein war. Die sächsische Politik hatte nicht nur die Notwendigkeit erkannt und akzeptiert, sich in das Unvermeidliche zu fügen, sondern eben auch die Chancen dieses Neuanfangs gesehen, den sie von Anbeginn aktiv mitgestalten wollte.

Das ausgeprägte Selbstbewusstsein, in jener Situation als „Volk“ zu agieren und nicht etwa als Sprachminderheit, war in jeder politischen Äußerung wahrnehmbar. Ein Berliner Diplomat hielt fest: „Im allgemeinen macht sich bei den Sachsen eine ziemlich optimistische Auffassung über das zukünftige Geschick ihres Volkes geltend. In nationaler Hinsicht erhofft man infolge der kulturellen Überlegenheit der Sachsen eine große Entfaltung des deutschen Einflusses, die durch den starken Antagonismus zwischen Rumänen und Magyaren in der günstigsten Weise gefördert werden würde.“ (Generalkonsulat Budapest 24.12. 1918)

In den sächsischen Gremien wurde während des Dezember eifrig an einem Forderungskatalog gearbeitet, der der rumänischen Seite übergeben werden sollte und den man eigentlich vor der eigenen, verbindlichen Anschlusserklärung so weit wie möglich bestätigt, rechtlich belastbar zugesichert haben wollte. Dazu gehörte als erster und wichtigster Punkt das Selbstverwaltungsgebiet, dann folgten Fragen der Kirchenautonomie, des Nationalvermögens, des Fürsorge- und des Schulwesens, der sächsischen Offiziere, einer deutschen Universität und manches mehr.

Diese Forderungen, ein hundertseitiges Memorandum, wurden der in Hermannstadt neu eingerichteten Übergangsregierung, dem Rumänischen Regierungsrat für Siebenbürgen, übergeben – und zwar fast zeitgleich mit der Einladung zur Abhaltung einer sächsischen Nationalversammlung, also um die Jahreswende 1918/19. Die Ereignisse überstürzten sich nämlich ab Mitte Dezember: Die Mitglieder des Regierungsrates waren als Minister ins Bukarester Kabinett aufgenommen worden, König Ferdinand von Rumänien bestätigte die Karlsburger Beschlüsse durch ein Vereinigungsdekret und das rumänische Militär besetzte immer größere Teile Siebenbürgens. Die Sachsen wollten also nicht zu spät kommen, denn nur wenn die rumänische Delegation bei den bevorstehenden Friedensverhandlungen mit der sächsischen Zustimmung als Ass im Ärmel punkten konnte, waren die Hoffnungen der Sachsen auf rumänische Gegenleistung berechtigt.

Als Nationalversammlung wurde der erweiterte Zentralausschuss definiert, also die Vertreter aus den bisherigen Wahlkreisen zum Reichstag, sowie der Deutsch-sächsische Nationalrat, eine Art Interimsleitung seit November – alles in allem 138 stimmberechtigte männliche Mitglieder. Sie fanden sich am 8. Januar 1919, einem Mittwoch, hier in Mediasch ein. Acht Stunden dauerte die teils leidenschaftlich geführte Debatte. Es gab durchaus Kritik und Skepsis, weil es im Vorfeld nicht gelungen war, verbindliche Zusicherungen der rumänischen Seite für die sächsischen Hauptanliegen zu erreichen.

Die Trennung von Ungarn stand außer Frage, schließlich hatte der Nationalrat mit dem Aufruf von Ende November, den Einberufungsbefehlen zur ungarischen Armee keinesfalls Folge zu leisten, auch öffentlich den Bruch mit dem bisherigen Staat vollzogen. Allerdings hatten nicht wenige Teilnehmer der Nationalversammlung ein mulmiges Gefühl dabei, ohne echte Rechtsgrundlage eine Entscheidung zu fällen. Denn die Sachsen waren, etwas anders als in ihrer von Theologen geprägten Geschichtsschreibung oft suggeriert, die Sachsen waren in erster Linie ausgezeichnete Juristen und Ökonomen.

Doch die Macht der Verhältnisse und die immer wieder ausgesprochene Hoffnung auf gute Entwicklungschancen gaben die einzig mögliche Lösung vor: „So erwächst gerade für uns Sachsen eine neue, freudige Aufgabe. Entscheidend (ist), daß wir (unser) Kraftreservoir verteidigen; das können wir nur durch den Anschluss“ – so der Aufruf des wahrscheinlich jüngsten Mitglieds gegen Schluss der Versammlung, des Nationalratssekretärs Hans Otto Roth. Die Entscheidung fiel einstimmig und wurde noch am gleichen Tag unter der Überschrift „An unser Volk!“ an die Zeitungen gegeben und als Flugblatt in Umlauf gebracht.

Wir alle kennen den Text der Anschlusserklärung und konnten ihn in den vergangenen Monaten an verschiedenen Stellen von Neuem lesen oder hören. Wir können uns daher hier auf wenige Passagen beschränken und vor allem einige Inhalte hervorheben. Die sächsische Nationalversammlung trat wie ein Souverän auf, sie vertrat „ihr Volk“ – niemand anderer hätte für die Sachsen sprechen können. Das entsprach durchaus auch der zeitgenössischen Wahrnehmung durch die Siebenbürger Rumänen, und auch sie sprachen in der Karlsburger Erklärung von popoare, von „Völkern“, nicht von Nationalitäten oder gar Minderheiten.

Die Sachsen entschieden ausdrücklich selbst den Anschluss an das Königreich Rumänien, niemand bestimmte über sie. Sie grüßten das rumänische Volk brüderlich, begrüßten mithin das bei ihnen einziehende Königreich – so wie die einziehenden rumänischen Truppen in den einzelnen Städten feierlich begrüßt wurden. „Das sächsische Volk Siebenbürgens trägt damit nicht nur der weltgeschichtlichen Entwicklung Rechnung, sondern auch dem innern Rechte des rumänischen Volkes auf Vereinigung und Staatenbildung und spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß sich das rumänische Volk und der rumänische Staat, dem das sächsische Volk seine altererbte Tüchtigkeit zur Verfügung stellt, ihm gegenüber immer durch vornehme und gerechte Gesinnung leiten lassen wird.“ (aus der Anschlusserklärung)

Dies war nun das Vertragsangebot, das die sächsischen Vertreter dem größer werdenden Königreich Rumänien unterbreiteten, die ausgestreckte Hand zu einem neuen Verhältnis. Die Rechtsgrundlage für ihre Entscheidung bildeten ausdrücklich die Karlsburger Beschlüsse. Nun wurden die Sachsen erst einmal gefeiert, nachdem sie die Mediascher Entschließung zunächst dem Regierungsrat in Hermannstadt und dann Ende Januar in Bukarest König und Regierung übergaben. Auch hier sicherte man ihnen vieles zu, der König selbst wollte ihren Besitzstand in Kultur und Wirtschaft „mit aller Kraft fördern“.

Vor allem aber nutzte die sächsische Anschlusserklärung zunächst der rumänischen Delegation bei den Friedensverhandlungen in Paris, die damit die Rechtmäßigkeit ihres Anspruchs auf Siebenbürgen und implizite Transsilvanien (nach neuem Verständnis) belegen konnte. Diese Eindeutigkeit der Entscheidung zweier „Völker“ und die überaus rasche Umsetzung des Anschlusses mag im Übrigen auch mit dazu beigetragen haben, dass es in Siebenbürgen friedlich blieb und die bürgerkriegsähnlichen Zustände, mit denen die meisten gerechnet hatten, nicht eintraten.

Ja, die wehrfähigen sächsischen Männer trugen ihren Teil unmittelbar dazu bei, als sie sich umgehend für die rumänische Armee rekrutieren ließen und etwa an der Niederschlagung der kommunistischen Räteregierung in Budapest 1919 beteiligt waren.

So überschwänglich der Empfang für die sächsische Delegation in Bukarest mit Empfängen, einer Hoftafel, einem Bankett und sonstigen Ehren auch war, so hart sollten die Sachsen in den kommenden Monaten landen. Es stand nun nämlich an, all die in das Memorandum gepackten Hoffnungen auf eine zukunftsfrohe Existenz in Rumänien auszuverhandeln. Und da stellte sich allmählich heraus, dass die Siebenbürger Rumänen selbst schon recht bald machtlos waren, durch die neue Hauptstadt der Möglichkeiten beraubt, ihre fraglos aufrichtigen Zusagen einzulösen.

„Ein Jahrzehnt der Angst, der Ernüchterung und der Erfahrungen“ sollte einer der Wortführer der Siebenbürger Rumänen im Rückblick die nun folgenden Jahre umschreiben (Alexandru Vaida-Voevod 1928). So schwer es auch war, die Mediascher Anschlusserklärung in der breiten Masse des sächsischen Volkes verständlich zu machen, so standen jene, die die Anschlussentscheidung gefällt hatten, doch auf Dauer treu zu ihrer Position und künftig loyal zum neuen Staat. Auch wenn dieser es ihnen nicht leicht machte und die Zusagen der Karlsburger Beschlüsse lange gar nicht, dann aber spät, wohl zu spät und vor allem unter falschem ideo-logischen Vorzeichen einlöste.

Für die sächsische Geschichte aber war dieser Wendepunkt hier in Mediasch abermals ein wundersamer Glücksfall. Uneinigkeit, eine ausbleibende oder gar eine falsche Entscheidung hätte diese an Zahl kleine Gruppe im neuen Machtgefüge zerreißen, völlig aufreiben können, ihre gemeinschaftliche Fortexistenz in Frage stellen können. So aber gab es einen Aufschwung – trotz etlicher Rückschläge und markanter Verluste und trotz vieler unerfüllter Hoffnungen.

Es gab einen Aufschwung, weil sie als Helfer im richtigen Moment vom neuen Zentrum künftig nicht ganz ignoriert werden konnten, weil sie dadurch auf Dauer im moralischen Vorteil waren, aber auch weil sie eine deutlich eigenständigere kulturelle Position als im dualistischen Ungarn erringen konnten, weil die Hoffnung auf die Erfüllung früherer Zusagen zugleich Antrieb für eine konstruktive Politik war, weil sie so zu politischen Sprechern einer deutlich größer gewordenen Sprachgruppe werden konnten. Und weil sie – nun unversehens im Zentrum Großrumäniens – die neuen wirtschaftlichen Herausforderungen ausgesprochen geschickt zu nutzen verstanden.

Eigentlich eine Erfolgsgeschichte, die leider meist in den Schatten der Verbitterung über nicht erfüllte Hoffnungen und vor allem in den Schatten späterer, wahrhaftig finsterer Epochen gerät, eine Erfolgsgeschichte, die hier vor bald hundert Jahren begann. Es gibt noch einen wichtigen Aspekt der Mediascher Anschlusserklärung, der bis heute nachwirkt – oder jedenfalls bis heute nachwirken kann, wenn er bewusst ist und genutzt wird. Durch den Beschluss vom 8. Januar 1919 wurden die Sachsen und mit ihnen die Deutschen Rumäniens zu Mitbegründern des vergrößerten Rumänien, sie sind ein konstitutives Element dieses Landes und eben nicht Eingeladene, wie sie es vordem waren.

Sie sind ein Teil der gewachsenen, ererbten Vielfalt und damit des Reichtums dieses Landes. Dieses immer wieder bewusst zu machen, der deutschen wie der rumänischen Seite gleichermaßen, und an den fortschrittlichen Geist der Karlsburger Beschlüsse sowie an deren Versprechen zu erinnern, gibt es im Gedenkjahr 2018/19 wiederholt Anlass. Mögen zumindest Teile jener Hoffnungen, die die Mediascher Versammlung geleitet haben, auch heute Antrieb sein und in ein weiteres Jahrhundert weisen.