Entlassene bangen um ihr Arbeitslosengeld

Widersprüche im Arbeits- und Steuergesetzbuch führen zu Problemen

Zwei Dutzend ehemalige Arbeitnehmer des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR haben sich am Dienstag dieser Woche vor dem Verwaltungsgebäude auf dem Werksgelände versammelt. Sie forderten Aufklärung über das Gerücht, dass in ihrem Fall eine angebliche Verfügung des Arbeitsgesetzbuchs anzuwenden sei, derzufolge arbeitslos Gewordenen, die in den zurückliegenden 24 Monaten davon zehn nicht gearbeitet haben, kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.
Am 1. Juni 2015 waren 200 Arbeitnehmer von UCMR entlassen worden – wie eigentlich schon seit Jahresbeginn immer wieder angekündigt und aufgeschoben. 35 unter ihnen erfüllen die Bedingungen, um vorzeitig in die Rente zu gehen, zehn haben in den abgelaufenen 24 Monaten mehr als zehn Monate effektiv gearbeitet. Dem Gerücht zufolge blieb die Lage der restlichen 155 Entlassenen jedoch unklar, weil sie in den abgelaufenen zwei Jahren mehr als 14 Monate lang in „technischer Arbeitslosigkeit“, bei 75-prozentiger Lohnfortzahlung, auf eine Berufung ins Werk warteten, im Falle, dass es Arbeit geben würde.

Vergangene Woche war die Lage dieser Entlassenen Gegenstand der Gespräche zwischen der Unternehmensleitung und den Gewerkschaften sowie zwischen der Unternehmensleitung und der Kreisagentur für Beschäftigung AJOFM. Schlussfolgernd aus diesen Gesprächen sagten Cosmin Ursoniu, der UCMR-Generaldirektor, und Caius Isac, der AJOFM-Leiter, den Medien, dass auch diese 155 entlassenen Arbeitnehmer ein Recht auf Arbeitslosengeld und -unterstützung haben, weil die Zeitspanne der „technischen Arbeitslosigkeit“ als „Periode der Beitragszahlung zur Arbeitslosenunterstützung“ gerechnet werde. Um aber diese Sonderlage der Entlassenen von der Zentralen Agentur für Beschäftigung in Bukarest (ANOFM) bestätigen zu lassen, habe man sich an diese mit einer informellen Note gewandt.
Deshalb haben Ursoniu und die Gewerkschaftsvertretung es für richtig befunden, den Gerüchten Einhalt zu gebieten und einige der beunruhigten Betroffenen ins Werk gebeten, um sie aufzuklären, hieß es zum Anfang dieser Woche seitens UCMR. Ihre Lage werde geklärt und gelöst werden. Auch wenn die Diskussionen oft in Nervosität und Vorwürfen ausarteten, befanden die Gewerkschaftsvertreter sie als „prinzipiell nützlich und informativ“.

Dazu Gheorghe Despa von der „Freien Gewerkschaft“ des Maschinenbauwerks: „Wir haben volles Verständnis für die Besorgnis der Leute, selbst wenn diese zusätzlich durch Gerüchte genährt wurde. Wir haben ihnen erklärt, wie ihre Sache steht. Ich bin überzeugt, dass sie, wie das Gesetz es vorschreibt, zu dem ihnen zustehenden Arbeitslosengeld kommen werden. Sie müssen nur ein wenig Geduld haben, bis die Antwort aus Bukarest eintrifft.“ Der andere Gewerkschaftschef, Jivomir Tovladiaţ, von der Gewerkschaft „Reşiţa 1771“, meinte: „Die Leute haben sich hier versammelt, um offiziell zu hören, ob sie nun Arbeitslosengeld bekommen oder nicht. Sie haben auch die Medien herbestellt. Fernsehen, Radio, Presse. Das alles ist ihr gutes Recht. Erstmal haben die Gewerkschafter ihnen versichert, dass die Frage der Entlassungen im Mittelpunkt ihrer Bestrebungen stand, aber auch in der Aufmerksamkeit der Unternehmensleitung. Alle Schritte, um ihnen das verdiente Arbeitslosengeld zu verschaffen, sind unternommen worden. Das Problem liegt am Steuergesetzbuch. Dort steht, dass ein Unternehmen während der Insolvenz von der Beitragszahlung für die Arbeitslosenversicherung befreit wird. Also ist diese von UCMR nicht bezahlt worden. Aber im Arbeitsgesetzbuch steht ausdrücklich, dass die Zeitspanne der ´technischen Arbeitslosigkeit` als Zeit der Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung gilt. Dieser Widerspruch zweier Gesetze muss geklärt werden. Auch für später. Denn wenn ´technische Arbeitslosigkeit` als Beitragszahlungszeit gilt, ist offensichtlich, dass den Leuten Arbeitslosengeld zu zahlen ist. Davon gehen wir aus.“

„Wir sind bisher zu oft beruhigt worden, dass alles schon irgendwie werden wird“, meinte einer der Entlassenen. „Und so oft ich höre, dass ich Geduld haben soll, aus Bukarest wird schon die erlösende Antwort kommen, so oft werde ich erst recht nervös. Keiner kann dir sagen, wer eigentlich für solche gesetzlichen Widersprüche zur Verantwortung gezogen werden müsste!“