Kommunistische Verbrechen, die nicht vergessen werden dürfen

Ein Jahrmarkter auf dem Temeswarer Armenfriedhof

In dem einen Jahr seiner Haft hat Mathias Heckmann siebenmal das Gefängnis gewechselt.

Es war der 6. Dezember 1956 in Temeswar. Im unmittelbar benachbarten Ungarn hatte die Sowjetarmee nach der zweiten Invasion vom 4. November den Krieg gegen den Volksaufstand gewonnen. Die Wiederherstellung der alten Ordnung war mit aller Brutalität voll im Gange. Die Tage der Ungarn-Freiheit waren vorbei. Das wussten viele im Westbanat, zumal aus Temeswar sowjetische Panzer nach Ungarn gerollt und andere Autokolonnen in die sowjetischen Kasernen zurückgekehrt waren.

Da glaubte der Vorarbeiter Mathias Heckmann aus Jahrmarkt, dass er in der 10-Uhr-Essenspause vor den etwa zehn Leuten der Tischlerei zu den Ereignissen in Ungarn frei seine Meinung sagen könne. Eigentlich hätte er – Jahrgang 1914 – wissen müssen, was ihn unter Umständen erwartet, denn er hatte schon eine Diktatur und den Weltkrieg samt Gefangenschaft durchgemacht. Vielleicht glaubte er nicht, dass seine Meinung als Tischler mit sieben Schulklassen staatsgefährdend interpretiert werden kann und er rechnete wohl auch nicht mit Spitzeln in seiner Gruppe.

Bei der Äußerung soll es laut Überlieferung – es war noch ein jüngerer Jahrmarkter Tischler in der Werkstatt Zeuge – darum gegangen sein, dass nur ein ähnlicher Volksaufstand wie der in Ungarn in Rumänien Änderungen bringen könnte. Das wäre aber unwahrscheinlich, denn Aufständische hätten auch hier keine Waffen. Sollten sie „mit Erbsen schießen“? Das war um 10 Uhr, um 12 wurde Matz, wie ihn alle nannten und er später die Strafakte unterzeichnete, ins Büro gerufen. Ab dann sah ihn kein Mensch mehr, auch nicht tot, bis auf einen Häftling, der einige Zeit später im Temeswarer Popa-Şapcă-Untersuchungsgefängnis Fenster reparieren musste. Er erkannte Mathias nicht. Der lag mit Ketten an Händen und Füssen gefesselt auf dem Boden wie im Mittelalter. Aber Heckmann hatte den Landsmann und Tischler-Berufskollegen erkannt und seinen Namen genannt.

Laut damaligem rumänischem Strafgesetzbuch konnte der Chefankläger aufgrund eines aufgebauschten gefährlichen Feindbildes, das die Untersuchungsbehörde erarbeitet hatte, und erzwungener Geständnisse, für das „Verbrechen“ der „öffentlichen Aufwiegelung“ („agita]ie public²“) eine exemplarisch harte Strafe von den Richtern des Militärgerichts fordern. Mit ins Gewicht gefallen sein dürften für das harte Urteil, dass kurze Zeit vorher in Bukarest das Politbüro der Rumänischen Arbeiterpartei (RAP) einen Maßnahmenplan erarbeitet hatte, um einen Volksaufstand in Rumänien zu verhindern (24. Oktober 1956) sowie die Tatsache, dass der Angeklagte einen Teil seines Kriegsdienstes beim deutschen Militär (Waffen-SS) abgeleistet hatte. Eine Besonderheit im Fall Heckmann war, dass der „Anstifter“ weder von der Polizei, noch vom Sicherheitsdienst festgenommen wurde, sondern durch den militärischen Geheimdienst der Militäreinheit (U. M.) 03259. Der Haftbefehl trug laut Kartei die Nr. 33/956.

Die Ehefrau Magdalena, die nun allein zwei schulpflichtige Töchter zu versorgen hatte, wurde nur über den Prozess benachrichtigt, und zwar so, dass sie immer zu spät kam und ihren Mann nie mehr lebend sehen konnte. Die wiederholten Anträge zur Erteilung einer Gesprächserlaubnis wurden alle abgelehnt.

Das Urteil des Militärgerichts Nr. 136/57 lautete auf sechs Jahre schwere Kerkerstrafe zu Umerziehung (6 ani corecţională). Der Antritt der Strafe ist mit 6. Dezember 1956 angegeben (Rückseite der Akte), ein Widerspruch zur Eintragung auf Seite 1, wo es heißt, er sei in Untersuchungshaft seit dem 11. Dezember. Als vorgesehener Entlassungstermin ist der 4. Dezember 1962 eingetragen. Worauf sich die identischen Eintragungen darunter mit Bleistift und dann mit Tinte darüber beziehen, ist nicht klar. Vermutlich handelt es sich bei dem Datum der „R(ezoluţie)“ vom 27. April 1957 um die Ablehnung eines Widerspruchs bzw. um das definitive, rechtskräftige Urteil: sechs volle Jahre Gefängnis.

Dieses Urteil sagt für uns heute nicht viel aus. Die vollständige Gerichtsakte mit der Anklage lag uns nicht vor. Erst die Liste der Gefängnisse, durch die der politische Häftling gebracht wurde, lässt auf die lebensbedrohliche Lage schließen: Temeswar, Gherla (ab 28. Januar 1957), Jilava (ab 23. Februar), Temeswar (6. März), Văcăreşti (9. Mai), nochmal Hochsicherheitsgefängnis Jilava (11. Juli) und zuletzt wieder Temeswar (19. Juli) – die berüchtigtsten Foltergefängnisse im damaligen Rumänien. Die Daten sind nicht genau, teils widersprüchlich in der Personalakte und stimmen mit den Überführungsbefehlen nicht ganz überein. Offen bleibt, weshalb der letzte „Ordin de transfer“ nach Temeswar erfolgte. War mit dem Tod zu rechnen?

Das Schlimme waren nicht das Strafgesetz und das Urteil, sondern die unkontrollierte, allmächtige und erbarmungslose Macht der Vollzugsbehörden als willige Vollstrecker der Partei- und Staatspolitik, die alltäglichen Erniedrigungen der politischen Häftlinge, die Folter brutalster Art, Hunger, Kälte, harte Arbeit, das Fehlen elementarster hygienischer Bedingungen sowie medizinischer Betreuung und die übertragbaren Krankheiten.
 

Das anonyme Grab

Alle diese menschenverachtenden Missstände führten dazu, dass ein gesunder, durch Krieg und Kriegsgefangenschaft gehärteter Mann in den besten Jahren (42 bei der Verhaftung) nach nur einem Jahr Gefängnis am 5. Dezember 1957 im Temeswarer Krankenhaus für infektiöse Krankheiten (Victor-Babeş-Spital) gestorben ist. Über den Tod wurde die Ehefrau erst benachrichtigt, als ihr Mann schon auf dem Temeswarer Armenfriedhof anonym begraben worden war. Die Todesursache erfuhr die Familie nie.

Auf Umwegen fand die Ehefrau heraus, dass ihr Mann angeblich auf dem Armenfriedhof an der Lippaer Straße beerdigt wurde. Dort fand sie tatsächlich einen frischen Grabhügel und der Friedhofswärter bestätigte, dass es um ihren Mann ging. Längere Zeit hatte Magdalena Heckmann nur ein Holzkreuz für ihren Mann aufgestellt, später dann einen bescheidenen Granitstein. Als das staatliche Unternehmen für Stromversorgung auf dem Armenfriedhof einen großen Hochspannungsleitungsmast aufstellte, kam der südliche Fuß des Metallmastes genau über dem Grab von Matz Heckmann zu stehen. Der Grabstein wurde neben das Grab gelegt, ohne die Familie zu benachrichtigen. Daraufhin ließ die Witwe den Stein mit einem Pferdefuhrwerk auf den Jahrmarkter oberen Friedhof bringen und dort aufstellen. Bei der Aussiedlung nach Deutschland wurde er verkauft. Ehefrau Magdalena und die Töchter Margret und Marianne sind inzwischen in Deutschland verstorben, das Verbrechen ist fast vergessen.

Für die Geschichte der Gemeinschaft der Jahrmarkter soll dieses Schicksal jedoch festgehalten werden, zumal es kein Einzelfall war. Ein anderer Mann, der aus der Kriegsgefangenschaft illegal über die Grenze in seinen Heimatort gelangen wollte, wurde erwischt und ebenfalls als politischer Häftling in Jilava und Fogarasch zu Tode gefoltert (gest. 25. Januar 1951), zwei weitere Männer aus dem Dorf waren im Gefolge des Heckmann-Prozesses zu fünf bzw. zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Dann war noch der politische Schauprozess gegen den katholischen Dechant des Lippaer Sprengels (1951), der aus Jahrmarkt stammte. Diese drei beispielsweise und andere überlebten.

Schlimmes Unrecht darf nicht vergessen werden, die Gemeinschaft sollte dafür sorgen, dass das Gedenken bewahrt wird.