Kreisrat muss Regierung Geld zurückzahlen

Vizepremier Dâncu fordert von Karasch-Severin 13,5 Millionen Lei zurück

Am vergangenen Wochenende registrierte der Kreisrat Karasch-Severin zwei Noten des Ministeriums für Regionalentwicklung und Öffentliche Verwaltung (MDRAP), die vom Minister und Vizepremier Vasile Dâncu unterzeichnet sind. Das Ministerium fordert 9,193 bzw. 4,373 Millionen Lei (zusammen rund drei Millionen Euro) zurück, die durch Transfer vom Staatshaushalt ans Budget des Kreisrats überwiesen wurden zwecks Neubau der Überlandstraßen DJ 608A Karansebesch - Talstation des Sessellifts zum Muntele Mic bei Borlova und DJ 581 Reschitza – Giurgiova. Die Kreisstraßen waren Teil des Landesprogramms für Lokalentwicklung. Bei der Zuteilung der lukrativen Arbeiten hat der Kreisrat u. a. die Ausschreibungsverpflichtungen nicht respektiert, die in der Eilverordnung der Regierung OUG 34/2006 festgeschrieben sind, moniert MDRAP, also sind die Verträge dazu ungültig.

Es ist wohl kein Zufall, dass die beiden Verträge vom Kreisrat mit „alten Kunden“ abgeschlossen wurden, mit Firmen, die auf Aufträge des Kreisrats Karasch-Severin abonniert sind. Im Falle des Straßenabschnitts Richtung Orawitza (Reschitza – Giurgiova) ist es die Excay Prod. SRL, die den Auftrag allerdings, nach ebenfalls bewährter Methode, an eine Tehnocer SRL weitergab. Im Falle der Straße nordöstlich von Karansebesch, die übrigens in den vergangenen 15 Jahren schon zweimal neu- und umgebaut wurde, ist es die SC Tehnocer SRL, die den Vertrag weiterkonzessionierte an die ... Excay Prod.SRL. Wobei letzterer Vertrag sogar einige einleuchtende Logik hat, weil die Excay Prod. SRL in der Nähe eine Bitumen-Aufbereitungsanlage betreibt. Trotzdem haben die vor drei Jahren kreuzweise geschlossenen Abtretungs-Unterverträge zwischen zwei „Hausfirmen“ des Kreisrats Verdachtsmomente ausgelöst. Denn die Verträge verfügen auch über einen Stempel und eine Unterschrift des Kreisrats, und zwar jene des damaligen Vizepräsidenten Ionesie Ghiorghioni, der gegenwärtig wegen Korruption („Zehn-Prozent-Regel“) im Gefängnis sitzt. Damals wie heute sind offizielle Genehmigungen solcher „Geschäftsverträge“ verboten.

Außerdem moniert das Ministerium die offensichtliche Übertretung der damals geltenden Ausschreibungsregeln: Beide Firmen hatten für die Ausführung der Arbeiten Höchstpreise gefordert (und trotzdem den Zuschlag erhalten, obwohl das damals geltende Ausschreibungsgesetz strikt vorschrieb, nur das geringste Angebot in Betracht zu ziehen), die den bis zur Ausschreibung geheim gehaltenen Summen der Regierungsüberweisung auch noch verdächtig nahe kamen. Durch solches Vorgehen seien auch die Regeln der Internen Kontrolle übertreten worden, die vorschreiben, dass „Personen, die mit der Verwaltung öffentlicher Gelder oder des öffentlichen Vermögens betraut sind, die Verpflichtung haben, einen sorgfältigen finanziellen Umgang damit zu pflegen, durch Sicherung der Legalität, Regelmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Leistungsfähigkeit bei deren Nutzung.“

Weil offensichtlich auch die Ausschreibungsbedingungen für diese öffentlichen Gelder übertreten wurden, fordert das Ministerium das Geld binnen der kommenden 30 Kalendertage zurück. Gegenteiligen Falls werden dem Kreisrat alle Summen gesperrt, die demnächst und laufend überwiesen werden sollten, wozu in einem separaten Schreiben das Ministerium für Öffentliche Finanzen angewiesen wird, jedwelche regelmäßigen Geldüberweisungen aus laufenden Steuereinkommen ans Banater Bergland zu sperren – ausgenommen Lohngelder und die dazugehörigen Versicherungssummen. Eine Kopie des Schreibens von MDRAP ans Finanzministerium ist den beiden Noten an den Kreisrat Karasch-Severin beigefügt.

Man fragt sich nun, von wo der eben gewählte Kreisrat die rund drei Millionen Euro nehmen wird, die er nach Bukarest zurückzahlen muss. In jedem normalen Staat müsste das Geld zuerst bei den Schuldigen eingetrieben werden – den profitierenden Firmen und den-/demjenigen, die das Ganze eingefädelt und genehmigt haben. Im Banater Bergland denkt niemand daran, erst mal auf das Vermögen der Profiteure zuzugreifen. Wahrscheinlich wird wieder mal der Bürger zahlen müssen.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass im Gerichtsurteil gegen einen der grobschlächtigsten Diebe am öffentlichen Vermögen des Banater Berglands, Ionesie Ghiorghioni, kein Wort über Vermögenskonfiszierung steht – obwohl leicht auszurechnen ist, wie viel in diesem Fall durch die „10-Prozent-Regel“ in dessen eigene Tasche gewirtschaftet wurde – sondern bloß vom „Begleichen der Gerichtskosten“: ein paar läppische Tausend Lei.