Kurzkonsultationen sind länger

Verwirrung unter Patienten, Ärgernis in der Ärzteschaft

Die Verfügung des Gesundheitsministeriums, dass künftig bei den Familienärzten Kurzkonsultationen eingeführt werden sollen, und die Tatsache, dass einige der Familienärzte des Banater Berglands diese bereits praktizieren, hat zu einiger Verwirrung geführt. Kürzlich wandte sich der pensionierte Bokschaner Ingenieur Stefan Varró ( er hat ein Leben lang im Bokschaner Metallbauwerk CMB gearbeitet) in einem Schreiben an die Gesundheitsversicherungskasse des Verwaltungskreises (CJAS), in welchem er auch die Frage der Länge der Konsultationen beim Familienarzt aufwirft.
Seine Grundsatzfrage war, wieso das Gesundheitsministerium von der Einführung von „Kurzkonsultationen“ sprechen kann, wo doch bisher vorgesehen war, dass ein Familienarzt vier Patienten pro Stunde zu konsultieren hat (also eine Viertelstunde pro Patient, bei einer Begrenzung der Zahl der Patienten, die an einem Tag konsultiert werden können – was offensichtlich eine Frage der Entlohnung des Familienarztes ist, weil diese von der Zahl der konsultierten Patienten bedingt wird).

Nun heißt es bei der Einführung der „Kurzkonsultationen“, dass in 80 Minuten zwei Patienten zu konsultieren wären (was wieder bloß eine Frage der Entlohnung sein kann...). Aber rein zeitlich gesehen und logischerweise ist dann doch eine „Kurzkonsultation“ länger als eine bisherige ärztliche Untersuchung. Oder, wie es Dipl.-Ing. Varró formuliert: „Bis man unter solchen Umständen zum Arzt kommt, gibt man vor lauter Warten vor der Tür der Praxis des Familienarztes den Geist auf!“
Ganz so sei das nicht, verteidigt Tudoriţa Nicula (PSD), die Leiterin der staatlichen Krankenversicherungskasse des Verwaltungskreises Karasch-Severin ihren Minister Eugen Nicolăescu (PNL), um dessen Initiative es sich handelt: „Keiner hat von 40 Minuten pro Untersuchung gesprochen. Kurzkonsultationen sollen nur in jenen Fällen eingeführt werden, wo die Diagnose feststeht und bestätigt ist – etwa bei chronischen Krankheiten. Also dort, wo kleine Änderungen in der Behandlung oder eine Anpassung der Medikation erforderlich sind, die kurzfristig geschehen können. Oder bloß für die Verschreibung von Rezepten zwecks Kompensierung der Arzneikosten. Aber ich gebe zu“, sagte die Vorsitzende des Frauenverbands der PSD im Banater Bergland, in welchem auch viele Familienärztinnen aktiv sind, „dass auch unter den Familienärztinnen und Familienärzten Unzufriedenheit herrscht über die Initiative des Gesundheitsministeriums.

Das scheint mir sogar normal, denn sie erklären, dass jeder Arzt eine große Verantwortung trägt und dass zu einer erfolgversprechenden ärztlichen Konsultation Zeit nötig ist, die schwerlich genormt werden kann.“ Zum anderen Problem, das von Dipl.-Ing. Varró angesprochen wird, die Wartelisten, in denen man sich einzutragen hat, wenn man kein Dringlichkeitsfall ist, und ärztliche Einrichtungen aufsuchen will, die diverse Prothesen verschreiben und vermitteln, meinte Tudoriţa Nicula, dass 2013 die für ärztliche Untersuchungen und Prothesen dieser Art bereitgestellten Gelder ausreichend waren. „Ein Hörgeschädigter hat alle fünf Jahre das Recht auf ein neues Hörgerät, das mit staatlicher bzw.  Unterstützung der Versicherung angeschafft werden kann“, sagte sie. Stefan Varró hatte geschrieben: „Mein Hörgerät ist bereits sechs Jahre alt und benötigt schon wieder Reparaturen.“ Nicula: „Hörgeschädigte, die in der zweiten Jahreshälfte 2013 ihr Recht auf ein neues subventioniertes Hörgerät geltend gemacht haben, müssen diese Gesuche erneuern, denn wir sind in einem neuen Haushaltsjahr! Außerdem gelten ärztliche Rezepte bloß 30 Tage lang.“

Dabei ist noch zu bemerken, dass – wie bereits in der ADZ berichtet – das Gesundheitsministerium sein Detailbudget für 2014 erst bis einschließlich März ausarbeiten wird und dass der neue Haushalt erst im April in Kraft tritt. „Die Subventionsberechtigten für Gehörprothesen werden in diesem Jahr nach Festlegung des neuen Haushalts ihre Rechte einfordern können“, sagte Tudoriţa Nicula. Das klingt schon nicht mehr so sicher wie andere Aussagen der Versicherungsverantwortlichen. Und Fakt ist, dass „das Abholen der Hörgeräte“, das angeblich nach Verabschiedung des Haushalts 2014 des Gesundheitsministeriums beginnen kann – klar, erst nach Verschreibung eines neuen Rezepts – eigentlich überhaupt nicht so einfach ist, wie das in den Erklärungen der Leiterin der Kreiskrankenversicherungskasse zu hören ist.