Muss die Stadtverwaltung für die Erdbebensicherheit aufkommen?

Finanzierung und Verantwortung im Mittelpunkt eines Fachgesprächs

Bereits zum vierten Mal organisierte die Bukarester Gruppe für Sozialen Dialog eine Fachdiskussion zur Erdbebensicherung von einsturzgefährdeten Häusern. Durch das Gespräch führte ihr Vorsitzender Radu Filipescu (vorn im Bild).
Foto: Philipp Hochbaum

Geschlossene Bars, Theater und Restaurants – die Folgen des im November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erdbebensicherung werden immer offensichtlicher. Während man sich früher auch an kalten Herbst- und Winterabenden nur schwer seinen Weg durch die Bukarester Altstadt bahnen konnte, herrscht hier nun eine seltsame Leere. Und während Ausgehfreudige sich nach neuen Lieblingsbars und -clubs umschauen müssen, sind auch Theaterfreunde zum Teil ratlos: So schloss etwa im Dezember das Nottara-Theater seine Pforten und war zunächst erfolglos auf der Suche nach einer neuen, sicheren Spielstätte, in der einzig und allein der Vorhang fällt – und nicht etwa die Decke. Jetzt scheint es im Komödientheater untergekommen zu sein.

Doch wer ist für die ausgebliebenen Konsolidierungen von Gebäuden eigentlich zuständig und wer steht jetzt am meisten in der Verantwortung? Ist es allein das Problem der Eigentümer oder muss sich die Stadtverwaltung verstärkt einbringen? Um diesen drängenden Fragen nachzugehen, lud die Bukarester Gruppe für Sozialen Dialog (Grupul pentru Dialog Social) am vergangenen Donnerstag bereits zum vierten Mal zu einem Austausch.

So nannte Aurelia Radu, Beauftragte der Bukarester Stadtverwaltung für Gebäudesicherung, 175 Häuser im Stadtgebiet, die im Falle eines Erdbebens als stark einsturzgefährdet gelten. Bereits von 1998 bis 2006 seien deren Eigentümer über die notwendigen Maßnahmen zur Gebäudesicherung informiert worden, damit diese weiterhin sicher genutzt werden können. 68 Gebäudeinhaber hätten auf diese Aufforderung reagiert und die Dokumente eingereicht, die für eine Teilnahme am Sanierungsprogramm der Stadtverwaltung notwendig sind.

Vor den größten Problemen stünden jedoch Gebäudeinhaber, die in den betroffenen Häusern Geschäfte, Restaurants oder andere kommerzielle Aktivitäten betreiben, gibt Aurelia Radu zu bedenken. Diese seien per Gesetz dazu verpflichtet, die Sanierungen auf eigene Kosten vorzunehmen. Hier zeige die Stadtverwaltung bereits ein Entgegenkommen: Diese werde den Betroffenen das Geld zunächst zur Verfügung stellen und könne mit der Rückzahlung 5 bis 10 Jahre warten.

Nicolae Noica, von 1996 bis 2000 Minister für Öffentliche Infrastruktur, geht dies jedoch nicht weit genug. „Nicht die Eigentümer und Bewohner sind an der jetzigen Lage schuld, sondern die Stadtverwaltung.“ Diese müsse sich endlich an das Ministerium für Regionalentwicklung wenden und geeignete Sanierungsbedingungen für die Betroffenen schaffen. Der Staat müsse hierfür die nötigen Mittel zur Verfügung stellen – dies sei ein Ausdruck wirklicher Solidarität: „Wir geben Milliarden für neue Autobahnen aus, aber die Gebäudesicherung kostet im Vergleich hierzu nur einen Klacks!“ Zudem sei unklar, wer heute für das nationale Erdbebenschutzprogramm zuständig sei und nach welchen Kriterien nun die Gefährdungsstufen definiert würden. Zudem müsse die Zuständigkeit der Nationalen Kommission für Erdbebeningenieurswesen bei der Analyse und Sanierung der betroffenen Gebäude klar umrissen werden.

Für Radu Văcăreanu, Dekan an der Bukarester Technischen Universität für Bauwesen, nimmt die Erdbebensicherung bislang viel zu wenig Raum im öffentlichen Leben ein: „Die bisherigen Arbeiten müssen viel sichtbarer gemacht werden, etwa an Schulen oder Krankenhäusern.“ Dies würde den Stellenwert der Arbeiten für die breite Öffentlichkeit nochmals verdeutlichen und die Gesellschaft für dieses Problem sensibilisieren. Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit führte er mit seinen Mitarbeitern zahlreiche Studien in der rumänischen Erdbebenregion Vrancea durch. Er fand auch mahnende Worte: Bukarest habe sich in der Vergangenheit immer dann entwickeln können, wenn es von Großbränden oder Erdbeben verschont geblieben sei. Die Gefahr häuserübergreifender Brände sei zwar weitgehend gebannt, doch ein Erdbeben könne jederzeit die Entwicklung der Stadt wieder zurückwerfen: „Darum müssen wir hier endlich richtig vorsorgen.“