Neue Vorschriften für Geschäfte und Betriebe

Besondere Normen für Unternehmer in der Temeswarer Innenstadt

Schaufenster und Firmenschilder sollen mit den Altbauten harmonieren. Allzu bunte, leuchtende und Plastik-Werbung soll demnächst an der Alba-Iulia-Straße (im Bild) nur noch Geschichte sein.
Foto: Zoltán Pázmány

Schaufenster mit Holzrahmen und Firmenschildern, die gut zum historischen Umfeld der Innenstadt passen, dazu noch zusätzliche Sicherheitsrichtlinien – das sind neue Vorschriften, anzuwenden in den Geschäften und Betrieben in der Innenstadt von Temeswar/Timişoara, nachdem der Stadtrat vor Kurzem eine neue Verordnung über die Bedingungen für das Betreiben von Geschäften und Dienstleistungen in der Bega-Stadt ausgearbeitet und veröffentlicht hat. Die Änderungen kommen nach dem Unglück im Bukarester Club „Colectiv“. Betroffen sind grundsätzlich alle Handelsräume und gastronomischen Betriebe, von einfachen Läden, Bars, Clubs bis hin zu Restaurants.

Die Verordnung besteht in einer Reihe von insgesamt 66 Vorschriften und Bedingungen, die jeder Unternehmer einhalten muss, wenn er seine Tätigkeit in Temeswar, vor allem in der Altstadt, durchführen möchte. Die Betriebsgenehmigung für jede Einrichtung wird alljährlich bis zum 28. Februar für das angelaufene Jahr ausgestellt. Bevor so ein Abkommen mit dem Bürgermeisteramt abgeschlossen wird, muss der Betreiber seine Handels- und Betriebszulassung vom Institut für Notfälle und Katastrophenschutz (ISU) erhalten. Dabei kann die Betriebsgenehmigung jederzeit zurückgezogen werden, wenn Vorschriften bezüglich der Öffnungszeiten, des zugelassenen Tätigkeitsraums und der Höchstzahl an erklärten Sitzplätzen sowie für die Normen, die Sauberkeit, Hygiene, Ordnung und Ruhezeiten betreffend, verletzt werden.

Neuigkeiten gibt es im Bereich der Sicherheit für die Kunden. Je nach Art der vorgesehenen Tätigkeit müssen Bars und Clubs einen Vertrag mit einer Sicherheitsfirma abschließen. Diese soll für Ordnung und Sicherheit für die Kunden sorgen. Als allgemeine Regel werden in der Temeswarer Innenstadt keine Geschäfte zugelassen, die Lärm und Luftverschmutzung produzieren. Auch wenn die Tätigkeit im Innern des Gebäudes durchgeführt wird, müssen die Unternehmer dafür sorgen, dass die Gebäudefassaden sauber und instandgehalten sind und im Winter die Gehsteige vor dem Gebäude von Eis und Schnee befreit werden. Das Bürgermeisteramt hat sich auch das Recht vorbehalten, die Öffnungszeiten zu bestimmen. Das Lokal darf nur unter besonderen Umständen sein Programm verlängern. Die Änderung muss 48 Stunden vorher beim Bürgermeisteramt angekündigt werden, am Eingang soll ein Schild mit der Aufschrift „Reserviert“ und mit den neuen Öffnungszeiten aushängen. Wer die Vorschriften nicht einhält, kann Geldstrafen bis zu 2500 Lei aufgebrummt bekommen oder die Betriebsgenehmigung des Bürgermeisteramts verlieren. Bei zwei Verstößen desselben Geschäftsinhabers gegen die Vorschriften innerhalb eines Jahres kann das Bürgermeisteramt die Tätigkeit der betreffenden Einrichtung für 30 Tage untersagen. Bei drei Verstößen wird die Genehmigung für das laufende Jahr eingezogen.