Strafbare Winde

Kennen Sie den Witz vom Bauern Ion, der sich im Stadtpark an einem Baum erleichtert, erwischt wird und zu einer Strafgebühr von fünf Lei verdonnert wird? Der Gute zahlt nicht nur, sondern drückt dem Polizisten auch noch 50 Bani extra in die Hand. Auf dessen fragenden Blick erklärt er verschämt: „Einen Pups hab ich auch noch gelassen.”
Ein billiger Spaß. Denn nun wissen wir es: In der Öffentlichkeit entfesselte Winde können in Rumänien mit 1000 Lei geahndet werden! So erging es einem Mann in Slobozia, der im Beisein eines Verkehrspolizisten ein kleines „Konzert” gegeben haben soll! Lassen wir dahingestellt, wie er das Timing hinbekommen hat, wie viele Bohnen man dafür essen muss, und auf wie viele „Exemplare” sich das angewandte Strafmaß bezieht – gibt es Mengenrabatt oder wirkt eine größere Salve straftatverschlimmernd? Hier interessiert die rechtliche Grundlage: Wurde der Mann für unerlaubte Einflussnahme auf das meteorologische Geschehen bestraft? Denn die Rede ist nur von Winden (was die Suche nach dem Artikel im Internet ziemlich erschwert hat, Google lieferte immer Wetterberichte), erst im Kontext ergibt sich deren besondere Natur. Oder etwa für Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung, einen Biogas-Angriff?
Kann ein Wind ein Zeichen des Unmuts sein, wie der Polizist, der sich provoziert fühlte, behauptete? Dann Gnade Gott, wenn sich auf dem Victoria-Platz wieder Demonstranten versammeln...

Der Täter soll das Unterzeichnen des Polizeiprotokolls übrigens verweigert haben. Wie gestaltet sich in diesem Fall die Beweisführung? Ist ein entfleuchter Wind einer Person eindeutig zuzuordnen, wie ein Fingerabdruck? Wenn ja, dann ergeben sich daraus ungeahnte technische Innovationsmöglichkeiten, etwa die eines biometrischen Einsatzes: Der Windabgleicher identifiziert den Wind und öffnet den Banktresor oder den Zugang zum Hochsicherheitstrakt. Anders als beim fingerabdruckbasierten Einlass bleiben praktischerweise die Hände frei. Freilich stellt sich dann die Frage, ob so ein Wind fälschungssicher ist. Und natürlich die des Missbrauchs des Originals! Und zwar ungefähr so: Der ehemalige DDR-Geheimdienst – das ist jetzt kein Witz! – verfügte über ein beeindruckendes Archiv an Stoffproben, von den Sitzflächen der Stühle ausgeschnitten, auf denen ein „Staatsfeind” Platz genommen hatte. Diese wurden in Einmachgläsern aufbewahrt, zum Training für Schäferhunde, die den Sitzgast fortan überall identifizieren können. Wenn also eine Gestalt mit einem scheinbar leeren Gurkenglas nachts um die Bank schleicht... höchst verdächtig!
Außerdem: Verstößt der Winddieb gegen Urheber- oder Autorenrechte? Und wie ist es mit der akustischen Aufzeichnung? Gibt es da Regeln beim SRI – oder ist das eine Gesetzeslücke, die ausgenutzt werden kann? Darf eine DNA-Akte windige Daten enthalten? Ein Windgesetz ist dringend vonnöten!

Auch linguistisch betrachtet ist das sonst so tabuisierte Thema interessant: Auf Rumänisch werden Winde „geschossen”, auf Deutsch heimtückisch „gelassen”...
Zuviel Wind um einen Wind? Wenn sich ab jetzt Millionen von Senioren fürchten müssen, auf die Straße zu gehen, muss man doch mal ein paar juristische Fragen stellen dürfen!
Bis zur Klärung gilt ein einfacher Rat: Legen Sie sich als Sündenbock einen Hund zu!