Über Cyberkriminalität, Big-Brother-Gesetze und Schutzklauseln

Ehrendoktorwürde der West-Universität für Freiburger Juraprofessor

Prof. Ulrich Sieber (rechts) bei der Verleihung der Ehrendoktorwürde
Foto: Zoltán Pázmány

Einen beeindruckenden Lebenslauf hat Professor Ulrich Sieber, der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Er ist zudem Honorarprofessor und Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist Gastprofessor an den juristischen Fakultäten mehrerer Universitäten in China, Peru, Griechenland, Ungarn und Bulgarien. Seit vergangener Woche gehört er dank der ihm verliehenen Ehrendoktorwürde auch der akademischen Gemeinde der West-Universität Temeswar an.

Das Forschungsprogramm von Prof. Sieber betrifft die aktuellen Veränderungen der Kriminalität, des Strafrechts und der Kriminalpolitik in der globalen Informations- und Risikogesellschaft. Und auf alle, die bei dem Festvortrag in der Aula Magna aufmerksam zuhörten, haben diese Schlagwörter einen starken Eindruck gemacht. Das Strafrecht befindet sich heute mitten in einem Wandlungsprozess. „Unter Strafrecht versteht man einerseits die Gewährleistung der Sicherheit, andererseits die der Freiheit vor den Missbräuchen seitens der Regierungen. Heute ist jedoch das Gleichgewicht bedroht, weil neue Formen der Kriminalität erschienen sind. Das hat zu einem Paradigmenwechsel in Richtung Kontrolle der Kriminalität und Prävention geführt“.

Aktueller konnte der Diskurs nicht ausfallen, da nur wenige Tage seit der terroristischen Attacken in Brüssel verstrichen sind und weil das Big-Brother-Gesetz in Rumänien neu ins Gespräch gekommen ist, angekurbelt durch die Aussagen des Premierministers Dacian Cioloş, dass Prepaid-Karten aus unserem Land von Terroristen benutzt worden seien. Es geht nicht mehr darum, was die Zukunft bringt, sondern die unmittelbare Zukunft, „Minority Report“ ist bereits 2016 Gegenwart, nicht erst Mitte des 21. Jahrhunderts, wie es die gleichnamige amerikanische Kurzgeschichte präsentierte: John Anderton, die Hauptperson (in dem Film, dessen Drehbuch auf die Kurzgeschichte von Philip K. Dick zurückgeht, wird diese 2002 von Tom Cruise interpretiert), arbeitet für „Precrime“, eine Abteilung der Polizei in Washington, die mittels Präkognition Morde verhindern soll. Ähnlich wird heute gehandelt, nur dass dafür keine hellseherischen Fähigkeiten eingesetzt werden, sondern Big Data. Technik und Gesetzgebung machen es heute möglich, Berge von Daten zu analysieren. Oder in den Worten, die der Jurist gewählt hat: „Der Fokus wird nicht mehr auf die Bestrafung gesetzt, sondern auf die Prävention, Risiko-Vermeidung und Sicherheit“.

Im Hinblick auf die neuesten terroristischen Attacken wird dieser Paradigmenwechsel im Strafrecht allgemein begrüßt. „Das Strafrecht wird von einem repressiven Instrument zu einem Präventionsinstrument. Früher erforderte es eine Straftat, heute genügt der Versuch, die Unternehmung. Das bedeutet aber auch, näher an die Gemeinden zu rücken, in denen diese Straftaten begangen werden könnten. Es ist eine Verlagerung von der Bestrafung der Straftat zur Bestrafung der vorbereitenden Aktivitäten in einer frühen Phase, die Bestrafung der Intentionen, der bösen Gedanken, ohne dass es bereits zur Tat gekommen wäre“.

Professor Sieber erklärte auch die gegenseitigen Einflüsse etwa mit dem Sicherheitsgesetz oder mit dem Kriegsgesetz. Unter „Laws of War“ versteht man dabei Krieg gegen die Drogen, Krieg gegen den Terrorismus oder gegen die organisierte Kriminalität. „Wenn der Krieg gegen die Drogen eher eine politische Rhetorik war, so ist der Krieg gegen den Terrorismus reell und hat viele Auswirkungen auch auf die Gesetzgebung“, meinte der Festredner. Auch wenn diese Gesetze das Eingreifen ermöglichen, sieht Professor Sieber es als wichtig an, auch Schutzmaßnahmen zu treffen, dass es nicht zu einem Missbrauch seitens der Regierungen komme. Ein anderes Anliegen ist die Konzeption eines transnational wirksamen Strafrechts.

Das Interesse des Professors für die Computerkriminalität reicht in die 1970er Jahre zurück. Bereits 1977 promovierte er mit einer Studie über „Computerkriminalität und Strafrecht“ und betrat damit Neuland. Das Forschungsthema entwickelte sich über die Jahre hin. Sechzehn Bücher zählt er als Alleinautor auf, viele davon wurden in sechzehn Sprachen übersetzt. Über 120 Artikel hat er veröffentlicht. Seine Einschätzung hat Professor Sieber auch als Gutachter und Berater insbesondere in den Bereichen des Computerrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des internationalen Strafrechts eingesetzt. Deutsche Institutionen, wie etwa der Bundestag, das Bundesverfassungsgericht oder verschiedene Bundesministerien zeigten Interesse an einer Zusammenarbeit, ebenso europäische oder andere internationale Institutionen: der Europarat, die Europäische Kommission, die Forschungsminister der G8-Staaten (Carnegie-Group), die OECD, die Vereinten Nationen und die Internationale Handelskammer in Paris.