Finanzministerium bestätigt Steuergesetz-Entwurf

Arbeitgeber sollen von Sozialabgaben befreit werden

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Bukarest (ADZ) - Der Staatssekretär im Finanzministerium, Gabriel Biriş, hat am Mittwochabend die Existenz eines breit diskutierten Entwurfs zur erneuten Änderung des Steuergesetzbuches bestätigt. Biriş bedauerte aber auch, dass das Projekt an die Öffentlichkeit gelangt ist, bevor eine Endfassung erarbeitet wurde. Erste Details zum Dokument waren zunächst am Dienstagabend in der Presse aufgetaucht, im Verlaufe des Mittwochs war auch die vollständige Fassung erschienen.

Am meisten wurde eine Maßnahme zur Änderung der Sozialabgaben diskutiert, und zwar sollen Renten- und Krankenkasse vollständig vom Bruttolohn des Arbeitnehmers, zu Steuersätzen von 21,7 bzw. 8,9 Prozent statt bisher 10,5 bzw. 5,5 Prozent, bezahlt werden; zurzeit muss der Arbeitgeber auch 15,8 bzw. 5,2 Prozent abführen. Die Arbeitskosten würden durch die Maßnahme zwar insgesamt sinken, sollte es für den einzelnen Arbeitnehmer keine Bruttolohnsteigerung geben, würde der Nettolohn allerdings geringer ausfallen.

Sowohl Staatssekretär Biriş als auch Finanzministerin Anca Dragu erklärten am Mittwoch, dass es in dem Projekt nicht um Steuererhöhungen gehe – auch nicht für Selbstständige –, sondern darum, das Steuergesetz zu vereinfachen. Der Abgeordnete Eugen Nicolăescu (PNL) erklärte, dass die Finanzministerin am 19. September in die Abgeordnetenkammer geladen wird, um die Änderungspläne zu erläutern.