Immobilien- und Fahrzeugsteuer können bis zum 30. Juni beglichen werden

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Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat diese Woche den Termin für die Zahlung von Wohnungs-, Grundstück- und Fahrzeugsteuer vom 31. März auf den 30. Juni verlegt. Regierungssprecher Dan Suciu erklärte, dass mehrere Änderungen im Steuergesetz erst Mitte März in Kraft getreten sind und deswegen der Aufschub per Eilerlass nötig war. Die Steuerzahler, die bis zum 30. Juni die Immobilien- bzw. Fahrzeugsteuer vollständig begleichen, haben auch Anspruch auf eine vom Lokalrat festgelegte Steuervergütung, so Suciu. Der Termin bis zu welchem Privatpersonen Angaben betreffend Eigentumswohnungen und -Gebäude, die auch gewerblich genutzt werden, hinterlegen müssen, wurde ebenfalls verlegt, vom 31. März auf den 31. Mai.