Kartellstrafen für Hidroelectrica und zehn weitere Firmen

Sonderverträge mit Energiehändlern haben Marktentwicklung erheblich behindert

Hidroelectrica muss 4,6 Mio. Euro Strafe zahlen. Symbolbild: freeimages.com

Bukarest (ADZ) - Die Wettbewerbsbehörde (Consiliul Concurenţei) hat Anfang der Woche das staatliche Energieunternehmen Hidroelectrica sowie zehn Vertragspartner, hauptsächlich Energiehändler, mit Kartellstrafen von insgesamt 165,8 Millionen Lei (37 Mio. Euro) geahndet. Es handelt sich hierbei um die Sonderverträge, die Hidroelectrica 2003/2004 mit verschiedenen Großabnehmern – den sogenannten „cleveren Jungs“ („băieţii deştepţi“) – abgeschlossen und 2009/2010 verlängert hat. Laut Remus Borza, dem Vorsitzenden des Insolvenzverwalters Euro Insol, ist Hidroelectrica im Juni 2012 hauptsächlich wegen dieser Sonderverträge, welche den Kunden Energiepreise unter dem Marktpreis ermöglicht haben, in die Insolvenz geglitten.

Laut Borza hat Hidroelectrica mit der Wettbewerbsbehörde kooperiert, weswegen die Strafe für den staatlichen Energieriesen lediglich 0,6 Prozent des Jahresumsatzes bzw. 20,43 Millionen Lei (etwa 4,6 Mio. Euro) beträgt. Für die wettbewerbsschädigenden Verträge wurden des weiteren folgende Strafen verhängt: Alpiq Romindustrie (21,72 Mio. Lei), Alpiq Romenergie (87.821 Lei), Alro (21,23 Mio. Lei), Electrocarbon (864.203 Lei), Electromagnetica (9,02 Mio. Lei), Elsid (2,55 Mio. Lei), Energy Financing Team, Schweiz, (71,37 Mio. Lei), Energy Holding (12,35 Mio. Lei), Luxten Lighten Company (5,45 Mio. Lei) und Menarom-PEC, Nachfolger von Euro-PEC (724.950 Lei).

Entsprechend der Wettbewerbsbehörde haben die genannten Sonderverträge den Energiemarkt für andere Stromproduzenten und Zulieferer, aber auch für Abnehmer praktisch blockiert und die Entwicklung des Marktes erheblich behindert. In den Verträgen war vorgesehen, dass Hidroelectrica einen Anteil über der eigenen Produktionskapazität an die Kunden abgibt (zwischen 95 und 175 Prozent der Produktion). Dadurch wurde für einen Zeitraum von 10 bis 14 Jahren zwischen 42 und 60 Prozent der am Markt frei zu handelnden elektrischen Energie unverfügbar gemacht, so das Kartellamt.